Gerichtsurteile (und Analysen) – Teil 9

 
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Mithaftung bei Verkehrsunfall
Bei einem Not-Stopp auf der Autobahn muss ein Warndreieck aufgestellt werden. Wer das nicht tut und einen Verkehrsunfall verursacht, haftet selbst zur Hälfte.
(Foto: lassedesignen - Fotolia.com)

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