Gerichtsurteile (und Analysen) – Teil 19

 
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Duschen und Umziehen als Arbeitszeit?
Gehört das Umziehen vor und nach dem Job zur Arbeitszeit? Mit der kuriosen Klage eines Kfz-Mechanikers gegen die Stadtwerke Oberhausen hat sich das Landesarbeitsgericht Düsseldorf befasst. Die Kammer schlug eine gütliche Einigung vor: Nach Ansicht des Richters könnte der Bus-Reparateur 375 Euro als Nachzahlung erhalten - das wäre der Lohn für die Zeit, die er in sieben Monaten für das tägliche, zehnminütige An- und Ausziehen seiner Arbeitskleidung benötigt hat.
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