Gerichtsurteile (und Analysen) – Teil 19

 
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"Sehr gut Englisch" ist keine Diskriminierung
Die Forderung eines Herstellers von Computerspielen, der eine Stelle ausschreibt, nach "sehr guten Englischkenntnissen" ist eine Eignungsvoraussetzung und stellt keine Benachteiligung von bestimmten Bewerbern dar.
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