Altersdiskriminierende Kündigung
Kann ein Arbeitgeber keinen ausreichenden Beweis dafür anbieten, dass die wegen der Erwähnung der „Pensionsberechtigung“ einer Mitarbeiterin zu vermutende Altersdiskriminierung nicht vorliegt, ist eine Entlassung unwirksam.
(Foto: Robert Kneschke - Fotolia.com)
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