Arbeitsvertrag – falsche Tatsachen vorgetäuscht
Wer durch arglistige Täuschung oder eine widerrechtliche Drohung zur Abgabe einer Willenserklärung gebracht worden ist, kann diese Erklärung anfechten. Stefan Engelhardt nennt ein Beispiel.
(Foto: Andrey Burmakin-shutterstock.com)
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