Kein Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Sachmangels
Ist der Mangel einer Kaufsache geringfügig, gilt die darin liegende Pflichtverletzung als unerheblich. Damit kann der Käufer nicht vom Kaufvertrag zurücktreten.
(Foto: bluedesign - Fotolia.com)
---> zum Beitrag