Gerichtsurteile (und Analysen) – Teil 10

 
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Kein Streikaufruf im Intranet
Ein Arbeitnehmer ist nicht berechtigt, einen vom Arbeitgeber für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestellten personenbezogenen E-Mail-Account für die betriebsinterne Verbreitung eines Streikaufrufs seiner Gewerkschaft an die Belegschaft zu nutzen. Michael Henn nennt Einzelheiten.
(Foto: h_lunke - Fotolia.com)

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