Gerichtsurteile aus dem Verkehrsrecht

 
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Kein Schadensersatz beim "So-Nicht-Unfall"
Einem geschädigten Unfallbeteiligten steht kein Schadensersatzanspruch zu, wenn ein Verkehrsunfall trotz nachgewiesener Kollision die anspruchsbegründenden Fahrzeugschäden nicht herbeigeführt haben kann.
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