Informationssicherheit mit Externen
In der Zusammenarbeit mit Lieferanten, Partnern und Freiberuflern darf die Informationssicherheit nicht leiden - auch nicht, wenn die Kooperation beendet wird. Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDA - "Non-disclosure agreement") über das Arbeitsverhältnis hinaus und Nachweise über die aktive Sicherheitskultur sollten obligatorisch sein.
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