Tipp 3: Passwörter und Benutzernamen einrichten
Diese Forderung nach dem Einrichten von Passwörtern und Benutzernamen für den Rechnerzugang ergibt sich schon alleine aus dem Bundesdatenschutzgesetz (Nummer 5 der Anlage zum §9 BDSG) und den Regeln der ordnungsgemäßen Buchführung. Je größer die Mindestlänge ist, desto sicherer ist das Passwort. Beachten Sie aber, dass zu viele Stellen oder die Forderung nach sehr kryptischen Passwörtern eher kontraproduktiv ist, wenn aus technischer Sicht auch wünschenswert.
(Foto: pn photo, Fotolia.de)