1. Nur vollständige Original-Lizenzen kaufen
Nur auf Vollständigkeit geprüfte Lizenzen mit Handbuch, Original-CD und Original COA (Sticker mit Produkt-Key, Certificate of Authority, oft mit Hologramm) erwerben.
- Tipp 1 von U-S-C
Nur auf Vollständigkeit geprüfte Lizenzen mit Handbuch, Original-CD und COA erwerben. - Regel 1 von UsedSoft
Volumenlizenzen darf man aufspalten, Client-Server-Lizenzen nicht - Regel 2 von UsedSoft
Lizenzen ordnungsgemäß übertragen - Regel 3 von UsedSoft
nur Standard-Software kaufen - Regel 4 von UsedSoft
nur Kaufsoftware übertragen - Regel 5 von UsedSoft
Softwarehändler muss liefern können - Regel 6 von UsedSoft
geeignete Version auswählen - Regel 7 von UsedSoft
nicht mehr benötigte Softwarelizenzen in Zahlung nehmen - Tipp 2 von U-S-C
Auf lückenlose Lizenz-Transfer-Kette achten. - Tipp 3 von U-S-C
Nur komplette Volumenverträge kaufen. - Tipp 4 von U-S-C
Keine Einzellizenzen aus Volumenverträgen erwerben. - Tipp 5 von U-S-C
Nur die offiziellen Hersteller-Transfer-Formulare akzeptieren.
2. Auf lückenlose Lizenz-Transfer-Kette achten
Für einen rechtssicheren Lizenz-Transfer muss der Verkäufer die Lizenz absolut transparent und gemäß den Herstellervorgaben übertragen. Beispiel Microsoft-Lizenz: Wird das offizielle Microsoft Lizenz-Transfer-Formular von Verkäufer (nicht vom Händler) und Käufer unterzeichnet, ist Microsoft transparent informiert.
Achtung: Kann ein Verkäufer den Lizenz-Transfer nicht bis zum Erstkäufer lückenlos dokumentieren, besteht eventuell ein Restrisiko!
3. Nur komplette Volumenverträge kaufen
Im EuGH Urteil vom 3. Juli 2012 wurde entschieden, dass "komplette Lizenzpakete und Volumenverträge" verkauft werden dürfen.
Achtung: Auch hier auf eine saubere Lizenz-Transfer-Kette achten!
4. Aufgespaltene Lizenzen aus Volumenverträgen bilden ein hohes Restrisiko
Das EuGH Urteil vom 3. Juli 2012 spricht sich unserer Meinung nach gegen den Verkauf von Lizenzen aus, die aus Volumenverträgen aufgespaltet wurden. Hier besteht ein hohes Restrisiko.
Unser Tipp: Finger weg von solchen Angeboten!
5. Restrisiko "Notartestat"
Ein Notartestat oder eine vom Verkäufer ausgestellte Bescheinigung ist kein ausreichender Lizenznachweis. Nur die offiziellen Hersteller-Transfer-Formulare garantieren dem Käufer im Falle eines Lizenz-Audits Rechtssicherheit. (rw)