Die Deutsche Telekom hat Beschwerde gegen die kartellrechtliche Genehmigung der Fusion von Kabel Baden-Württemberg (Kabel BW) und Unitymedia eingelegt. "Noch wurden die Gründe dafür nicht genannt, und es ist unklar, ob es zu einem Verfahren kommt", sagte ein Sprecher des Kartellamts. "Sollte es dazu kommen, dann wohl frühestens in einem halben Jahr." Eine aufschiebende Wirkung habe die Beschwerde nicht.
Mitte Dezember 2011 hatte das Kartellamt grünes Licht für die Übernahme von Kabel BW durch den Kabelnetzbetreiber Unitymedia gegeben. Damit hält der amerikanische Eigentümer Liberty Global das Kabelnetz von Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg mit derzeit knapp sieben Millionen Haushalten in der Hand.
Die Freigabe wurde mit Auflagen im lukrativen Massenmarkt, auf dem das TV-Signal über Breitbandnetz insbesondere für Wohnungsbaugesellschaften im Paket angeboten wird, verbunden. So wird Unitymedia die frei empfangbaren digitalen TV-Programme in seinem Verbreitungsgebiet - NRW und Hessen - künftig nicht mehr verschlüsseln. Außerdem räumt das Kölner Unternehmen großen Wohnungsbaugesellschaften Sonderkündigungsrechte ein und verzichtet auf sogenannte Exklusivitätsklauseln. Dadurch können demnächst auch Konkurrenten wie die Deutsche Telekom ihre Glasfaserkabel in Mietshäusern mit Unitymedia-Kabelanschluss verlegen.
Ein Sprecher des Kartellamtes betonte, es sei derzeit aber noch unklar, ob es überhaupt zu einem Verfahren kommt. Nach Einschätzung der Behörde könnte dies frühestens Mitte 2012 der Fall sein. Eine aufschiebende Wirkung habe die Beschwerde der Telekom nicht, sagte der Sprecher. (dpa/rw)