Eine Weile lang waren kostenlose Biergarten- und Café-WLANs schwer in Mode. Das Urteil des BGH zur Störerhaftung aus dem Mai 2010 (ChannelPartner berichtete) droht nun, Ihnen den Garaus zum machen. Werden über ein offenes WLAN Gesetzesverstöße begangen, so der Bundesgerichtshof begangen, haftet der Betreiber.
Doch nicht erst seit dem BGH-Urteil stellen ungesicherte WLAN-Zugänge ein hohes Risiko für den Betreiber dar. Nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) muss beispielsweise für die Erhebung, Speicherung und fristgerechte Löschung sogenannter Bestandsdaten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden gesorgt sein. Offene Netze, zu deren Nutzung keinerlei persönliche Daten angegeben werden müssen, entsprechen diesen Vorschriften nicht.
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Um Rechtssicherheit zu schaffen, ist eine Nutzerauthentifizierung notwendig, denn nur dann geht bei Rechtsverletzungen die Haftung vom Anbieter auf den jeweiligen Verursacher über.
Der WLAN-Hotspot-Provider The Cloud Network hat acht Tipps für öffentliche WLANs in der Gastronomie zusammengestellt: (haf)
- Raten Sie Ihrem Kunden, die kostenfreie Nutzung des WLANs auf zum Beispiel eine Stunde zu begrenzen. So lassen sich Missbrauch durch Dauernutzer verhindern und das Kostenrisiko mindern.
- Stellen Sie sicher, dass das WLAN für alle Nutzer mit allen gängigen Endgeräten einfach zu bedienen ist – und für den Betreiber keinen zusätzlichen Aufwand bedeutet.
- Prüfen Sie, ob das WLAN-System gewährleistet, dass bei Rechtsverletzungen nicht der Anbieter, sondern der Verursacher haftet.
- Achten Sie auf ein einfaches Authentifizierungskonzept für alle gängigen Endgeräte – für sensible Nutzer im besten Fall nur über die Mobilfunknummer ohne Angabe weiterer Daten.
- Bieten Sie die optimale Bandbreite. Diese ist abhängig von Nutzern, Applikationen und Endgeräten.
- Führen Sie Nutzer zum Hotspot ihres Kunden – durch werbewirksame Beschilderung und Hotspot-Listen /APPs auf Notebooks, Smartphones und in Navigationssystemen.
- Ist Ihr Angebot für die Zukunft gerüstet? Die Anmeldung diverser, auch nicht mobilfunkfähiger, Endgeräte wie iPod oder MP3 Player sollte möglich sein. Auch steigt die Nachfrage nach neuen Applikationen wie Video on Demand, Video Conferencing, Online Radio, Gaming und Telefonie.
- Arbeiten Sie mit einem WLAN-Provider zusammen, der über Erfahrung in der Gastronomie verfügt.