Der stark in die Kritik geratene Internetkonzern Google hat sich nun dazu entschlossen, die gesammelten WLAN-Daten an Behörden auszuhändigen. Verschiedene europäische Regierungen hatten zunehmend Druck auf Google ausgeübt, nachdem bekannt geworden war, dass das Unternehmen bei seinen Street-View-Aufnahmen auch versehentlich Daten aus ungesicherten drahtlosen Netzwerken mit aufgezeichnet hat.
Innerhalb von zwei Tagen will der Suchmaschinenkonzern Datenschützern in Deutschland, Frankreich und Spanien die eingeforderten Informationen weiterleiten. Das bestätigte Google-CEO Eric Schmidt in einem Interview mit der Financial Times (FT). In diesen Ländern sind auch die Staatsanwaltschaften aufgrund der Street-View-Panne aktiv geworden. Bislang hatte sich Google der Aufforderung zur Datenweitergabe an die Behörden widersetzt.
Aufnahmen unterbrochen
In Österreich wurden die Street-View-Aufnahmen auf einen Bescheid der Datenschutzkommission hin bis auf weiteres gestoppt. "Wie wir in unserer Veröffentlichung vom 14. Mai schon bekannt gegeben haben, haben wir mit dem Erkennen unseres Fehlers bei der Erfassung von WLAN-Nutzdaten umgehend alle Street-View-Fahrten bis auf weiteres unterbrochen", sagt Google-Sprecher Kay Oberbeck und betont, dass die Street-View-Autos in Zukunft keine derartigen Daten mehr erfassen werden.
Die Datenschutzkommission hatte Google dazu veranlasst, alle Nutzerdaten zu löschen. "Wir können bestätigen, dass diese Daten zum 20. Mai unter Aufsicht eines unabhängigen externen Prüfers gelöscht wurden", sagt Oberbeck. Ob und wann Google das Street-View-Projekt in Österreich fortsetzt, ist derzeit offen.
In Deutschland hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg bereits Mitte Mai ein Ermittlungsverfahren gegen Google eingeleitet. Schmidt konnte im FT-Interview nicht ausschließen, dass unter den gesammelten Daten auch Angaben zu privaten Bankkontos sein könnten. "Wir haben Mist gebaut, das muss man klar sagen." Gegen den verantwortlichen IT-Entwickler hat Google nach Angaben von Schmidt ein Disziplinarverfahren eingeleitet, denn die Registrierung von privaten Daten sei ein eindeutiger Verstoß gegen die Prinzipien des Unternehmens. (pte/rw)