Gesetzlich Vorgaben nicht eingehalten

EU verdächtigt Apple der Kundentäuschung

01.10.2012
Apple täuscht seine Kunden beim Kauf von Mobiltelefonen und Computern – diesen Verdacht hegt die EU-Justizkommissarin Viviane Reding. In einem Brief hat sie die zuständigen Minister über die Täuschungspraxis von Apple informiert.

Apple täuscht seine Kunden beim Kauf von Mobiltelefonen und Computern - diesen Verdacht hegt die EU-Justizkommissarin Viviane Reding. In einem Brief hat sie die Verbraucherschutzminister der 27 EU-Staaten über die Täuschungspraxis von Apple informiert. Diese müssen nun gegen den iPhone- und iPad-Hersteller vorgehen.

Reding wirft Apple vor, prominent für eigene kostenpflichtige Gewährleistungsprodukte zu werben, Verbraucher aber nicht auf den gesetzlichen und kostenlosen zweijährigen Garantieanspruch hinzuweisen. Das berichtet "Der Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe (siehe auch die Gegenüberstellung "Garantie vs. Gewährleistung").

"Es scheint, dass Apple-Verkäufer es versäumten, den Verbrauchern klare, wahrheitsgemäße und vollständige Informationen über die ihnen nach EU-Recht zustehende gesetzliche Garantie zu geben", heißt es in einem Brief der zuständigen EU-Justizkommissarin Viviane Reding an die Verbraucherschutzminister aller 27 EU-Mitgliedsstaaten. Es handle sich dabei um "inakzeptable Werbe-Praktiken", die Regierungen der EU-Mitgliedsländer sollten "diesem Thema bei der Durchsetzung des Verbraucherschutzes besonderes Augenmerk" widmen.

Bereits im März dieses Jahres hatten der Bundesverband Verbraucherzentrale (VZBV) und zehn andere europäische Verbraucherschutzorganisationen Apple abgemahnt, weil das Unternehmen in seiner Werbung für den AppleCare Protection Plan nicht auf die ohnehin bestehenden Gewährleistungsrechte hinweise. Die Verbraucherschützer bemängelten Formulierungen auf der Website wie "Alle Hardwareprodukte werden mit einer einjährigen Hardwaregarantie ab Kaufdatum geliefert. Durch den Kauf des AppleCare Protection Plan lässt sich der Anspruch auf Service und Support verlängern".

Zurzeit ist diese Passage auf der Website mit einer Fußnote versehen, im Kleingedruckten steht: "Die einjährige Apple Herstellergarantie und die Vorteile des AppleCare Protection Plan gelten zusätzlich zu den durch Verbraucherschutzgesetze gewährten Rechten." Für weitere Informationen muss der Nutzer einem Link auf eine neue Seite folgen. Im Dezember 2011 hatte wegen der unzureichenden Hinweise auf die gesetzliche Gewährleistung ein italienisches Gericht gegen Apple eine Buße in Höhe von 900.000 Euro verhängt.

Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers gegenüber dem Händler gelten in der EU unabhängig von einer Hersteller-Garantie mindestens zwei Jahre ab Übergabe der Kaufsache. In dieser Zeit muss der Hersteller Fehler des Geräts ohne weitere Kosten für den Kunden beseitigen - durch Reparatur oder Austausch des Gerätes. Ein Garantie-Versprechen ist dagegen eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder Händlers. Aeramobile/(bw)

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