Der Verkaufsstopp beginnt ab dem 13. Oktober. Der Patentverstoß bezieht sich dabei auf die Art und Weise, wie man in einer Bildergalerie auf dem Touchscreen mit seinem Finger interagiert. Gegen zwei weitere Patente habe das südkoreanische Unternehmen jedoch nach der Meinung des Gerichtes nicht verstoßen und wies die Beschwerde in diesen Fällen wie auch im Falle der Urheberrechts- und Geschmacksmusterverletzung, die Apple im gleichen Fall beklagt hatte, ab.
Hintergrund des Verkaufsverbotes durch das niederländische Gericht ist der mit harten Bandagen geführte Kampf der beiden Elektronikriesen Apple und Samsung. Das Unternehmen aus dem US-amerikanischen Cupertino hatte bereits in Deutschland einen vorübergehenden Verkaufsstopp des Galaxy Tab 10.1 erwirken können und hatte im aktuellen Fall am Bezirksgericht in Den Haag gefordert, dass die komplette Galaxy-Serie des Unternehmens nicht mehr weiterverkauft werden dürfe.
Diese Entwicklung dürfte Samsung hart treffen, denn neben dem Galaxy S und dem Ace befindet sich auch das derzeitige Spitzenmodell Samsung Galaxy S2 unter den Geräten, die nun vorerst in den Niederlanden nicht mehr verkauft werden dürfen, außerdem hat Samsung die komplette Logistik für den europäischen Kontinent hier stationiert. Über 28 Distributionskanäle bündeln sich in dem kleinen zentraleuropäischen Land, wie aus der Klage von Apple hervorgeht. Inwiefern auch die weitergehende Forderung, bereits an Elektronikhändler ausgelieferte Samsung-Geräte dürften ebenfalls nicht verkauft werden, durchgesetzt werden muss, ist bisher noch unklar. powered by AreaMobile (bw)