Microsoft hat sein Cloud-Produkt Office 365 an die Vorgaben der deutschen und europäischen Datenschützer angepasst. Der Fachhandel reicht dabei das Produkt nur weiter.
von Alexander Roth, freier Journalist in München
Datenschutz und Cloud Computing sind komplizierte Themen. Vereinfacht kann man es so sagen: Die Verantwortung dafür, dass Datenschutz richtig gehandhabt werden, liegt eigentlich beim Kunden. Das gilt insbesondere auch beim Bezug von Cloud Computing-Dienstleistungen, wenn der Kunde seine Daten aus der Hand gibt und sich in die Obhut eines Dienstleisters begibt. Und dann noch eine dritte Partei eingeschaltet ist, etwa ein Fachhändler, der im Namen des Herstellers Cloud Computing-Dienstleistungen an den Kunden weiterreicht, dann wird es erst richtig kompliziert.
Auch wenn schlussendlich der Kunde für den Datenschutz verantwortlich ist, nimmt das noch lange nicht der Industrie und auch nicht den Dienstleistern die Verantwortung ab – alle angebotenen Cloud-Verträge müssen Datenschutz konform sein. Doch wie soll man sich da als Fachhändler noch auskennen?
Microsoft Deutschland hat nun einen großen Schritt getan. Dieser Schritt betrifft die Cloud-Lösung Office 365, mit der Microsoft Endkunden die Möglichkeit bietet, die Office-Anwendung, E-Mail-Kommunikation und weitere Applikattionen aus dem Internet zu beziehen.
Der Hersteller hat sich hierbei an dem in der Branche maßgebenden Leitfaden „Orientierungshilfe – Cloud Computing“ orientiert und wird ab sofort dem Markt entsprechende Vertragsbestimmungen für Office 365 anbieten. Der Leitfaden wurde im Herbst nach einer Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder veröffentlicht und besagt, unter welchen Voraussetzungen Cloud Computing-Services Datenschutz konform erbracht werden können.
Microsoft hat das nun so umgesetzt, dass der vom Hersteller mit dem Kunden abgeschlossene Vertrag über den Bezug von Cloud-Dienstleistungen rund um Office 365 den EU-Standardvertragsklauseln entspricht. Das war nach Angaben der Redmonder mit enormem technischem Aufwand verbunden. Nun aber sei man aber mit "Office 365" datenschutzrechtlich „auf der sicheren Seite“. Beinhaltet ist in dem Standardvertrag beispielsweise ein sehr ausdifferenziertes Auditrecht für Kunden oder eine verpflichtende Darlegung von Subunternehmerverträgen.
Konkret heißt dies. dass Office 365-Kundem nun ihrer rechtlichen Verpflichtungen zum Datenschutz einfacher nachkommen können. Die ab Mitte Dezember 2011 angebotenen Vertragsdokumente halten sich nach Angaben des Herstellers an alle deutschen und europäischen Datenschutzbestimmungen. Der Fachhandel reicht dabei diese einfach weiter: Da Endkunden Office365-Verträge mit Microsoft in fast allen Fällen direkt abschließen, auch wenn der Channel eingeschaltet ist, kommt laut Microsoft Partnern hier eher nur eine beobachtende Rolle zu. Denn auch die Rechnung für die von Microsoft erbrachten Office 365-Cloud-Dienste erhält der Kunden direkt vom Hersteller, der Vertriebspartner bleibt hier außen vor. Sollte er aber noch eigene zusätzliche Services an den Endkunden geliefert haben, muss er ihm für diese eine separate Rechnung stellen.