Gesetz

Was Bitkom von der TkG-Novelle hält

Ronald Wiltscheck widmet sich bei ChannelPartner schwerpunktmäßig den Themen Software, KI, Security und IoT. Außerdem treibt er das Event-Geschäft bei IDG voran. Er hat Physik an der Technischen Universität München studiert und am Max-Planck-Institut für Biochemie promoviert. Im Internet ist er bereits seit 1989 unterwegs.
Die TkG-Novelle ist nicht der neueste Kurzroman von Theodor-Karl Guttenberg, sondern die am 27. Oktober 2011 vom Bundestag beschlossene Neuerung ("Novelle") im Telekommunikationsgesetz (TkG).

Die TkG-Novelle ist nicht der neueste Kurzroman von Theodor-Karl Guttenberg, sondern die Neuerung ("Novelle") im Telekommunikationsgesetz (TkG).

Branchenverband Bitkom begrüßt den Großteil der am 27. Oktober 2011 vom Bundestag beschlossenen Neuerungen im Telekommunikationsgesetz. "Die Gesetzesnovelle trägt dazu bei, den Ausbau schneller Breitband-Internet-Zugänge überall in Deutschland voranzutreiben", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder in Berlin. So sollen Gas- und Stromversorger verpflichtet werden, unter bestimmten Bedingungen Leerrohre für Internet-Kabel zur Verfügung zu stellen. Dadurch werden doppelte Kosten und zusätzliche Baustellen vermieden. Dafür hatte sich Bitkom auch eingesetzt.

Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder: "Die Gesetzesnovelle hilft dem Ausbau der Breitband-Internet-Zugänge"
Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder: "Die Gesetzesnovelle hilft dem Ausbau der Breitband-Internet-Zugänge"
Foto: Bitkom

Zudem verzichtet die Politik dort auf gesetzliche Regelungen, wo etwa durch die Breitbandstrategie der Bundesregierung bereits gut funktionierende Maßnahmen eingeleitet wurden, wie zur Erhöhung der Geschwindigkeiten bei der Breitbandversorgung. "Mit der Novelle setzt der Gesetzgeber auf die Dynamik des deutschen Telekommunikationsmarkts und vermeidet ein Übermaß an Regulierung", erklärte Rohleder. "Der Breitbandausbau in Deutschland ist ein Erfolgsmodell und funktioniert aus dem Markt heraus."

Nach Angaben der Bundesnetzagentur haben die deutschen Netzbetreiber zwischen 1998 und 2010 über 93 Milliarden Euro in die Telekommunikationsnetze investiert, fast sechs Milliarden allein im vergangenen Jahr. Breitbandanschlüsse mit mindestens einem MBit/s sind in Deutschland heute für knapp 99 Prozent der Haushalte verfügbar. Die restlichen weißen Flecken werden schon in Kürze über Funk mit schnellem Internet versorgt. Bundesregierung und Netzbetreiber streben an, dass bis spätestens 2014 für 75 Prozent der Haushalte Anschlüsse mit Übertragungsraten von mindestens 50 MBit/s zur Verfügung stehen, Bitkom unterstützt dies.

Die TKG-Novelle enthält auch Vorgaben, wie schnell der Wechsel zwischen Telefon- und Internetanbietern oder Umzüge von Anschlüssen abgewickelt werden müssen. Der Bitkom begrüßt die Erhöhung des Verbraucherschutzes, sieht die engen zeitlichen Vorgaben aber kritisch. Die Frist von nur einem Arbeitstag könne erhöhte Fehlerquoten bei der Umstellung von Anschlüssen zur Folge haben. Für Telefon- und Internetkunden, die den Anbieter wechseln, sei vor allem von Bedeutung, dass die Umschaltung problemlos funktioniert.

Zudem benötigten die Unternehmen zur Umsetzung der verbraucherschutzrechtlichen Regelungen längere technische und organisatorische Übergangsfristen, erklärte der Bitkom. Dies sei in dem Gesetz nicht ausreichend berücksichtigt worden. (rw)

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