Ein Urteil des Landgerichts in München macht Lenovo zu schaffen: Das Gericht hat gegen den chinesischen Hersteller eine einstweilige Verfügung erlassen. Demnach dürfen bis auf Weiteres in Deutschland keine Produkte mit WWAN-Modulen vertrieben werden. Diese Bauteile werden für den mobilen Internetzugang bei 4G und 5G eingesetzt. Das Verbot betrifft also Smartphones, die Lenovo unter dem Markennamen Motorola vertriebt, sowie Notebooks und Tablets mit mobilem Netzzugang.
Hintergrund ist ein Streit mit dem Technologieinhaber InterDigital (IDC). Dieser sieht durch die Lenovo-Produkte seine Rechte verletzt. Dieser Auffassung hat nun das Landgericht in München in erster Instanz stattgegeben.
Deutsche Kunden benachteiligt
Josh Schmidt, Chief Legal Officer bei InterDigital, setzt nun darauf, dass Lenovo einlenkt und die geforderten Lizenzgebühren bezahlt. Das Gericht habe ja nun die Ansprüche, die durch die erbrachten Entwicklungsleistungen entstanden sind, anerkannt. "Wir hoffen, dass Lenovo nun seinen Kurs ändert und eine faire und vernünftige Lizenz erwirbt", erklärt Schmidt.
Bei Lenovo ist man anderer Auffassung: Man respektiere die Entscheidung des Landgerichts in München, stimme ihr aber nicht zu. "Wir der Meinung sind, dass IDC gegen seine eigenen rechtlichen Verpflichtungen verstoßen hat, seine Technologie zu fairen, angemessenen und diskriminierungsfreien Bedingungen (FRAND) Lenovo oder unseren Drittanbietern zur Verfügung zu stellen", Schreibt Lenovo in einem Statement. Der Zugang zu standardisierten Technologien zu FRAND-Bedingungen sei für die Technologiebranche von "entscheidender Bedeutung".
Die Bedeutung von Patenten und Rechten werden nicht nur weltweit, sondern selbst in den einzelnen Staaten der Europäischen Union sehr unterschiedlich bewertet. Da für Rechteinhaber in der deutschen Rechtsprechung häufig gute Chancen bestehen, Urteile in ihrem Sinn zu erwirken, werden solche Streitigkeit gerne hierzulande ausgetragen. Lenovo sieht darin eine Benachteiligung deutscher Kunden, da so der Zugang zu den neusten Technologien eingeschränkt wird, und die Preise in die Höhe getrieben werden.
Urteil gilt nur für Lenovo in Deutschland
ChannelPartner hat bei Lenovo nachgefragt, welche Konsequenzen dies nun für den Handel hat. Nach Auffassung des Unternehmens dürfen Bestände in der Distribution und im Handel weiterhin verkauft werden. "Das Urteil gilt ausschließlich für Lenovo (Deutschland) GmbH und Motorola Mobility Germany GmbH", schreibt der Konzern.
Über den erwarteten Zeitrahmen des Verkaufsverbots kann man sich bei Lenovo im gegenwärtigen Stadium nicht konkret äußern. "Wir ergreifen Maßnahmen, um die Kontinuität unseres Geschäfts in Deutschland zu gewährleisten, mit der Priorität, mögliche Auswirkungen auf die Kunden während der Dauer des Verkaufsstopps zu minimieren", heißt es in dem Statement. Man habe Berufung gegen das Urteil eingelegt. Hinter den Kulissen werden sicher auch weitere Verhandlungen mit InterDigital stattfinden. Dazu will sich Lenovo aber nicht äußern.
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