Telekom muss Kabelrohre für Glasfaser öffnen

27.06.2007
DÜSSELDORF (Dow Jones)--Die Deutsche Telekom AG muss ihren Konkurrenten künftig Kabelrohre zur Verfügung stellen, damit diese dort eigene Glasfaserleitungen einziehen können. Diesen bereits angekündigten Beschluss gab die Bundesnetzagentur am Mittwoch bekannt. Demnach wird der Bonner Konzern verpflichtet, seine Kabelkanäle zwischen den übergeordneten Relailstationen (Hauptverteilern), wo die Wettbewerber bisher in der Regel ihre Überlandnetze mit dem der Telekom verbinden, und den Verteilkästen an den Straßen (Kabelverzweiger) zu öffnen.

DÜSSELDORF (Dow Jones)--Die Deutsche Telekom AG muss ihren Konkurrenten künftig Kabelrohre zur Verfügung stellen, damit diese dort eigene Glasfaserleitungen einziehen können. Diesen bereits angekündigten Beschluss gab die Bundesnetzagentur am Mittwoch bekannt. Demnach wird der Bonner Konzern verpflichtet, seine Kabelkanäle zwischen den übergeordneten Relailstationen (Hauptverteilern), wo die Wettbewerber bisher in der Regel ihre Überlandnetze mit dem der Telekom verbinden, und den Verteilkästen an den Straßen (Kabelverzweiger) zu öffnen.

Falls dies wegen Kapazitätsengpässen oder aus technischen Gründen nicht möglich ist, muss der Ex-Monopolist die Wettbewerber sogar auf die nackte Glasfaser (ohne Technik) lassen.

Die Telekom zieht derzeit in 50 Städten für rund 3 Mrd EUR ein Glasfasernetz hoch, das viel schneller ist als die herkömmlichen DSL-Verbindungen. Sie befürchtet aber, dass ihre Investitionen gefährdet würden, wenn sie auch die mit der VDSL-Technik versehenen Leitungen mit den Wettbewerbern teilen muss. Deshalb nimmt die Telekom eine Ausnahme von der Regulierung für sich in Anspruch. Ein neuer Gesetzespassus würde dies ermöglichen. Deswegen hat jetzt die EU-Kommission die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt.

Der Beschluss der Netzagentur hat damit formal nichts zu tun. Hier geht es nur um eine Konkretisierung zum Teil bereits seit einigen Jahren bestehender Zugangsansprüche zur "letzen Meile", also den bei der Telekom liegenden Leitungen zu den Haushalten der Endkunden. Behördenpräsident Matthias Kurth stellte klar, dass die lediglich bereits vorhandene Infrastruktur in Anspruch nehmen können, mit der sie selbst eigene VDSL-fähige Netze aufbauen können. Zugang zur VDSL-Infrastruktur der Telekom werde mit der Verordnung nicht gewährt.

Webseiten: http://www.telekom3.de

http://www.BNetzA

DJG/stm/brb

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