Gerichtsverhandlung

Streit um gebrauchte SAP-Software

27.08.2013
Behindert SAP den Handel mit gebrauchter Software? Diese Frage wird am Mittwoch vor dem Landgericht in Hamburg verhandelt.
Handelt Susensoftware rechtens oder nicht? SAP knüpft eine Weitergabe der Software in den AGB an bestimmte Bedingungen.
Handelt Susensoftware rechtens oder nicht? SAP knüpft eine Weitergabe der Software in den AGB an bestimmte Bedingungen.
Foto: SAP AG

Darf ein Vermarkter gebrauchte Software eines anderen Herstellers ohne Einschränkungen weiterverkaufen? Am Mittwoch (27. August) wird diese Frage vor dem Landgericht Hamburg verhandelt. Die Firma Susensoftware aus Herzogenrath klagt gegen SAP. Der Vorwurf: Das Softwarehaus aus Walldorf erschwert den Weiterverkauf, indem es bestimmte Bedingungen an den Verkauf stellt – und behindere damit den Wettbewerb.

Die Firma Susensoftware kauft überschüssige Lizenzen, die Unternehmen nicht mehr benötigen, oder kauft Lizenzen aus Insolvenzen auf und vertreibt sie weiter. Viele Softwareentwickler sehen darin potenziell eine Verletzung ihres Eigentumsrechts. SAP verknüpft eine Weitergabe der Software in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen deshalb mit bestimmten Bedingungen, etwa seiner ausdrücklichen Zustimmung. Das erschwere den Handel, so der Vorwurf von Susensoftware.

Jahrelange Rechtsstreitigkeiten

Mit dieser Art von Rechtsstreit setzen sich deutsche Gerichte seit längerer Zeit auseinander. In einem ähnlich gelagerten Fall ging der amerikanische SAP-Konkurrent Oracle gegen das Unternehmen UsedSoft vor, das ebenfalls mit gebrauchten Softwarelizenzen handelt. Der Fall landete nach über sechs Jahren Rechtsstreit wieder beim Oberlandesgericht München, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied, dass Softwarelizenzen unter bestimmten Umständen weiterverkauft werden dürfen. Aus diesem Grund rechnet sich nun auch Susensoftware Chancen gegenüber dem Großunternehmen SAP aus.

Große Softwarehersteller wie SAP, Oracle oder Microsoft versuchen, den Weiterkauf von Software aus ihrem Haus vielfach zu unterbinden. Sie sehen in einem florierenden Gebrauchtwarenhandel eine Verletzung ihrer Urheberrechte und befürchten empfindliche Umsatzeinbußen. (dpa/tö)

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