Die Stadt Nürnberg hat bei UsedSoft für einen sechsstelligen Betrag Microsoft-Lizenzen gekauft. Dabei soll durch die Beschaffung der Standard Software Einsparungen von rund 30 Prozent gegenüber dem Neupreis erzielt worden sein. UsedSoft erhielt seinen 150. Behördenkunden im Zuge einer öffentlichen Ausschreibung.
Öffentliche Einrichtungen sind verpflichtet bei Ausschreibungen dem günstigsten Anbieter den Zuschlag zu erteilen. Dass dies auch für Gebrauchtsoftware zutrifft, wurde in Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigt, die den Handel gebrauchter Software für grundsätzlich rechtmäßig und anderslautende Lizenzbedingungen der Hersteller für unwirksam erklärt haben. Der Zweiterwerber dürfe sogar bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen und hat genauso Anspruch auf kostenlose Updates wie der Ersterwerber, teilt UsedSoft mit
"Der Software-Gebrauchtmarkt bietet der öffentlichen Hand die Möglichkeit, ihre IT-Kosten erheblich zu senken", betont UsedSoft-Geschäftsführer Peter Schneider. "Bei Software kommt noch hinzu, dass sie sich im Gegensatz zu fast allen anderen Produkten nicht abnutzt. Eine gebrauchte Lizenz hat für die Kommune oder Behörde den gleichen Wert wie eine neue - mit dem einzigen, aber wesentlichen Unterschied, dass der Käufer sie bei UsedSoft zu wesentlich günstigeren Konditionen bezieht."
- Tipp 1 von U-S-C
Nur auf Vollständigkeit geprüfte Lizenzen mit Handbuch, Original-CD und COA erwerben. - Regel 1 von UsedSoft
Volumenlizenzen darf man aufspalten, Client-Server-Lizenzen nicht - Regel 2 von UsedSoft
Lizenzen ordnungsgemäß übertragen - Regel 3 von UsedSoft
nur Standard-Software kaufen - Regel 4 von UsedSoft
nur Kaufsoftware übertragen - Regel 5 von UsedSoft
Softwarehändler muss liefern können - Regel 6 von UsedSoft
geeignete Version auswählen - Regel 7 von UsedSoft
nicht mehr benötigte Softwarelizenzen in Zahlung nehmen - Tipp 2 von U-S-C
Auf lückenlose Lizenz-Transfer-Kette achten. - Tipp 3 von U-S-C
Nur komplette Volumenverträge kaufen. - Tipp 4 von U-S-C
Keine Einzellizenzen aus Volumenverträgen erwerben. - Tipp 5 von U-S-C
Nur die offiziellen Hersteller-Transfer-Formulare akzeptieren.
"Dass eine Großstadt wie Nürnberg hier mit gutem Beispiel vorangeht, ist ein wichtiges Signal auch für andere Kommunen", ergänzt UsedSoft-Verwaltungsrat Heinrich von Pierer, ehemaliger Siemens-Vorstandsvorsitzender. "Dies umso mehr, als der Nürnberger Oberbürgermeister Ulrich Maly als Präsident des Deutschen Städtetags eine wichtige Vorbildfunktion erfüllt und sich in der Vergangenheit bereits mehrfach als zukunftsorientierter Kommunal-Manager bewiesen hat." (rw)