Das Geschäft mit Verbrauchsmaterialien für Drucker ist lukrativ. Da die Druckerhersteller Hardware und Supplies in einer Mischkalkulation anbieten, spiegeln die Preise für Verbrauchsmaterial häufig nicht die tatsächlichen Produktions- und Vertriebskosten wider. Diesen Umstand machen sich Anbieter von kompatiblen Tonern und Tinten zunutze.
So entstehen oft Streitigkeiten, ob die Nachbauten geistiges Eigentum und Patente der Originalhersteller verletzen. Auch der koreanische Elektronikkonzern Samsung hat mit Nachbauten für seine Laserdrucker zu kämpfen. Dabei sitzen die Supplies-Produzenten aber häufig in Fernost, wo man ihnen im Falle von Patentverletzungen schwer habhaft werden kann. Deshalb ist der Konzern einen anderen Weg gegangen: Ende 2013 und im August 2014 erwirkte Samsung einstweilige Verfügungen gegen Reseller, die die strittigen Verbrauchsmaterialien in den Verkehr brachten. Konkret handelte es sich um Tonerkartuschen für die Samsung-Farblaserdrucker CLP-310/320 und CLP-360.
Tonerkartuschen verletzen Samsung-Patente
Nun hat das Landgericht in München bestätigt, dass die vertriebenen Kartuschen die deutschen Teile der europäischen Samsung-Patente EP 2 325 701 und EP 2 256 559 verletzt haben.
Durch die ergangenen Urteile wird es den Resellern untersagt, die betreffenden Tonerkassetten hierzulande weiter zu vertreiben. Zudem müssen die Händler Ausgleichzahlungen für den entstandenen materiellen Schaden leisten und die Prozesskosten zahlen. Gegen die Urteile mit den Aktenzeichen 7 O 25647/13, 7 O 26661/13 bis 7 O 26669/13 und 7 O 26671/13 kann aber noch Berufung eingelegt werden.
Sung Won Song, Senior Vice President of Strategy Marketing and Sales, Printing Solutions Business bei Samsung Electronics, rechtfertigt das kompromisslose Vorgehen gegen die Reseller: "Samsung setzt sich für einen fairen und offenen Wettbewerb am Markt ein. Das bedeutet für uns, dass wir jene Partner und Reseller besonders schützen müssen, die Produkte herstellen, denen unsere Kunden vertrauen", erklärt der Manager. Man wolle so sicherstellen, dass die Rechte und Interessen der Kunden gewahrt werden und dass das geistige Eigentum geschützt bleibt.
Gefälschte Brother-Lasertoner warten auf die Verpackung.
Sogar die Beileger wurden kopiert.
Nicht nur der Inhalt - auch die Verpackung wurde gefaked.
Palettenweise Falschware...
... hier Laser-Toner TN-2000 von Brother.
Mit diesen Geräten befüllten die Fälscher Tintenpatronen.
Gefälschte Hologramme und Broschüren.
Dosieranweisungen für die Tinten-Wiederbefüllung.
Die Fälschungen stapeln sich bis unter das Hallendach.
Auch Hewlett-Packard gehört zu den Opfern.
Die silbernen Folienverpackungen - auch gefälscht.
Falsche Garantie-Label.
Spezialisten von Polizei und Herstellern bei der Arbeit.