Die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) gegen 1&1 vor dem Landgericht Koblenz endet in einem kundenfreundlichen Urteil: Der Provider darf bei Kunden nicht den Eindruck erwecken, dass für den Abschluss eines DSL-Vertrags ein bestimmter Router erforderlich sei. Das Aufzwingen eines bestimmten Routers sei nicht rechtens. Es sei vielmehr irreführend, wenn Kunden suggeriert wird, dass die Nutzung eines Tarifs das Mitbestellen eines Routers erfordert.
Wer bei 1&1 auf der Webseite einen DSL-Vertrag abschließen möchte, erhält eine Liste passender Router, aus denen einer ausgewählt werden muss. Der Router sei laut Hinweis für die Nutzung des Tarifs notwendig. Durch die im Telekommunikationsgesetz festgelegte freie Routerwahl seien die Tarife laut VZBV aber auch mit anderen Routern möglich. 1&1 habe hier falsche Formulierungen gewählt, außerdem sei der Bestellvorgang ohne Gerätewahl gar nicht möglich. Der kostenlos angebotene 1&1-Router würde hier als Ausweg nicht ausreichen. Der Hinweis auf andere Router sowie die Bereitstellung der notwendigen Daten über die Hotline reichten dem Gericht offenbar nicht. Noch ist das Urteil aber nicht rechtskräftig. 1&1 könnte mit einer Beschwerde gegen die Entscheidung vorgehen.