Ortungsgeräte

Positionstracker im Fluggepäck nicht verboten

29.09.2023
Mit kleinen Ortungsgeräten wie den AirTags von Apple kann man nicht nur einen Schlüsselbund wieder aufspüren, sondern auch seine Koffer überall orten.
Bisher meinten manche Airlines, die Tracker könnten den Luftverkehr stören. Fuggäste können sich auf die ICAO-Regeln berufen.
Bisher meinten manche Airlines, die Tracker könnten den Luftverkehr stören. Fuggäste können sich auf die ICAO-Regeln berufen.
Foto: Undrey - shutterstock.com

Flugzeugpassagiere dürfen ganz offiziell Ortungstracker wie die AirTags von Apple oder die SmartTags von Samsung verwenden, um ihr aufgegebenes Gepäck orten zu können. Darauf hat ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums hingewiesen. Das Ministerium habe eine Anpassung bei der internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) unterstützt, nach der das Mitführen von GPS-Trackern im Frachtraum von Flugzeugen formal erlaubt sei.

Bisher fehlten eindeutige Vorgaben für die Mitnahme von Trackern wie den AirTags im Aufgabegepäck. Das hatte dazu geführt, dass es von verschiedenen Airlines unterschiedliche Ansagen an ihre Passagiere gab, ob sie Tracker in ihren Koffern verstauen können oder nicht. So hatte die Lufthansa eine Zeit lang die Minisender im aufgegebenen Gepäck als Sicherheitsrisiko eingeschätzt und verboten.

Nach den Regeln der ICAO gilt, dass Tracker erlaubt sind, wenn die Batterien einen Lithiumgehalt von 0,3 Gramm nicht überschreiten. Außerdem darf eine Leistung von 2,7 Wattstunden (Wh) nicht überschritten werden. Die Geräte müssen weiterhin vor Beschädigung geschützt sein. All diese Kriterien treffen auf gängige Batterien wie Knopfzellen vom Typ CR2032 zu, die in den AirTags oder vergleichbaren Trackern verwendet werden.

"Für größere Lithium-Batterien gelten weiterhin die bestehenden, strengen Sicherheitsvorschriften", sagte der Sprecher. "Sie können bei Beschädigung oder besonderer Strapazierung überhitzen und im schlimmsten Fall Brände auslösen." Diese Geräte dürften bis zu einem Lithiumgehalt von zwei Gramm im Aufgabegepäck transportiert werden, müssen aber vollständig ausgeschaltet sein. Sie dürften auch nicht im Schlaf- oder Ruhezustand sein. Größere Lithium-Batterien müssten aus Sicherheitsgründen weiterhin nur im Handgepäck mitgeführt werden.

Die AirTags von Apple, die SmartTags von Samsung und vergleichbare Geräte von Herstellern wie Tile, Chipolo, eufy Security und Pebblebee nehmen über Bluetooth-Funk Kontakt zu einem beliebigen benachbarten Smartphone auf, das mit dem jeweiligen System kompatibel ist. Über die GPS-Ortung des Smartphones kann dann der Standort des kleinen mobilen Trackers ermittelt werden. (dpa/rs)

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