Die Jahrestagung der Deutschen Oracle Anwendergruppe e.V. (DOAG) ist das zentrale Treffen der hiesigen Oracle-User, um Erfahrungen auszutauschen, Neuigkeiten zu erfahren und persönliche Kontakte zu pflegen und zu knüpfen. Ein wichtiges Thema der diesjährigen Veranstaltung in Nürnberg vom 18. Bis zum 20. November war etwa der Wechsel auf die neue Datenbank-Version 12c, der vielen Anwendern im Lauf des kommenden Jahres bevorsteht, weil Anfang 2016 auch der erweiterte Support für alte Versionen ausläuft. "Großes Interesse besteht auch an der neuen in-Memory-Option, die von ersten Kunden bereits getestet wird", schilderte Dietmar Neugebauer, Vorstandsvorsitzender der DOAG, den Zuspruch in den knapp 450 Workshops der Veranstaltung.
Prinzip Gießkanne in der Lizenzierung von VMware-Umgebungen
Für eine Überraschung sorgte indes bei vielen DOAG-Besuchern ein ganz anderes Thema: In einem Workshop informierte das DOAG-Vorstandsmitglieds Michael Paege über die Lizenzierung von Oracle-Datenbanken, -Middleware und -Anwendungen in VMware-Umgebungen. Weil es in der virtualisierten Umgebung theoretisch möglich ist, virtuelle Maschinen innerhalb eines Clusters zwischen physikalischen Servern zu verschieben, müssen Kunden die Nutzung des gesamten Clusters lizenzieren, selbst wenn sie die Option nicht ausschöpfen.
- Alles zum Lizenz-Management
Zu viele Lizenzen kosten unnötig Geld, zu wenige bringen juristischen Ärger. Das ewige Kreuz mit dem Lizenz-Management. - 1. Bestimmen Sie einen Verantwortlichen
Der erste Schritt zu einem funktionierenden Lizenz-Management ist nicht der Kauf eines entsprechenden Werkzeugs, gibt Aagon zu bedenken. Viel wichtiger sei es, einen verantwortlichen und verantwortungsbewussten Lizenz-Manager zu berufen, der die notwendigen Prozesse im Unternehmen etabliert, laufend überprüft und - in Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung - anpasst. - 2. Konsolidieren Sie Ihre Software
Je weniger vielfältig die Softwareprogramme in einem Unternehmen, desto einfacher das Management der jeweiligen Lizenzen. Selbstverständlich dürfe die Konsolidierung nicht zu Lasten der Produktivität gehen, warnt Aagon. Doch allein die Beschränkung beispielsweise auf ein PDF-Tool erspare der Systemadministration und dem Support schon viel Arbeit. - 3. Zentralisieren Sie die Beschaffung
Software sollte im Unternehmen grundsätzlich von einer zentralen Stelle aus beschafft werden, empfiehlt Aagon. So könne sie auch nicht über Umwege wie Spesenabrechnungen in das Unternehmen gelangen. Zudem habe nur ein zentraler Software-Beschaffer die Möglichkeit, zu prüfen, ob dafür noch freie Lizenzen im vorhanden sind oder ob eventuell auch eine alternative Software in Frage kommt. Unnötig zu erwähnen, dass Verwaltung und Kontrolle der Lizenznachweise und Datenträger auf diese Weise deutlich vereinfacht werden. - 4. Achten Sie auf korrekte Lizenzierung
Die hohe Kunst besteht darin, die für die jeweilige Unternehmenssituation beste Lizenzform zu wählen. Das sei nicht immer die mit dem günstigsten Preis, mahnt Aagon - und nennt dazu ein Beispiel: Bei Microsoft Office- seien manche Unternehmen versucht, statt einer Volumenlizen die günstigeren Home&Business-Lizenzen zu kaufen. - 5. Integrieren Sie das Lizenz- in das Client-Management
Zu einem einheitlichen Prozess für die Beschaffung gehört auch ein zentral gesteuerter Prozess für die Installation. Der lässt sich am besten mit einem professionellen Client-Management-System (CMS) umsetzen. Dessen Inventarisierungsfunktion liefert regelmäßig aktuelle Daten über jede im Unternehmen installierte Software, die das Lizenz-Management dann in Form einer Lizenzbilanz oder eines Compliance-Checks mit den hinterlegten Lizenzpaketen abgleichen kann. - 6. Weisen Sie Open-Source- und Gebrauchtsoftware gesondert aus
Der Einsatz von Open-Source-Software oder Shareware in Unternehmen kann durchaus kostenpflichtig sein. Unternehmen, die beispielsweise die Datenbank MySQL einsetzen, vergessen häufig, dass hierfür im kommerziellen Umfeld eine Lizenzpflicht besteht. Der Lizenz-Manager muss deshalb auch die Lizenzbedingungen von Open-Source-Software prüfen und ausweisen. Ähnliches gilt für gebrauchte Software: Auch hier empfiehlt es sich, die Lizenzen gesondert auszuweisen - zumal die Rechtslage noch unklar ist. So lässt sich das Risiko einer potentiellen Nachlizenzierung besser bewerten. - 7. Bewahren Sie Lizenznachweise und Datenträger sicher auf
Im Büro des Anwenders oder gar in dessen Home Office haben Lizenznachweise und Datenträger nichts verloren, konstatiert Aagon. Alle mit einer Lizenz verbundenen Unterlagen sollten zentral und an einem sicheren, feuergeschützten Ort aufbewahrt werden, zu dem nur autorisierte Personen Zugang haben. - 8. Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter
Jedem muss klar sein, dass und warum Lizenz-Management für das Unternehmen, also auch für seinen eigenen Job wichtig ist. Eigentlich sollte dieses Wissen per se verhindern, dass Mitarbeiter selbst Software mitbringen und auf ihren Rechnern installieren - wofür das Unternehmen gegebenenfalls haftet. Ein verantwortlicher Umgang mit dem Unternehmenswert Softwarelizenzen muss aber auch "von oben" gelebt werden. - 9. Schließen Sie Betriebs- und Mitarbeitervereinbarung
Aagon rät jedem Unternehmen, eine Betriebsvereinbarung und/oder Mitarbeitervereinbarung für die private Nutzung des Arbeitsplatz-PCs und des Internet abzuschließen. Augrund der aktuellen Rechtslage in Deutschland hält die Unternehmensberatung eine unpopuläre Maßnahme für sinnvoll: Die private Nutzung des PCs und des Internets sollte strikt untersagt sein. - 10. Lassen Sie Ihren Lizenzstatus zertifizieren
Wer sein Lizenz-Management allein oder mit Hilfe eines Partners in Ordnung gebracht hat, kann sich dessen Korrektheit von den großen Softwareherstellern zertifizieren lassen. Beispielsweise bestätigt ein Zertifikat von Microsoft, dass aus Sicht des Herstellers das Lizenz-Management des Kunden effektiv aufgestellt und das Unternehmen korrekt lizenziert ist. Mit einem solchen Zertifikat ist der Kunde dann für ein Jahr vor Lizenz-Audits des ausstellenden Anbieters sicher.
Diese Praxis war bislang unter den Anwendern schon umstritten, wurde aber zähneknirschend hingenommen. Doch mit der VMware Version 5.1 (und höheren Releases) werden die Karten neu gemischt. Diese weiter entwickelten Ausführungen Virtualisierungs-Software erlauben es nämlich, die virtuellen Maschinen auch während der Laufzeit über Cluster-Grenzen hinweg innerhalb eines vCenters zu verschieben. Oracle nimmt das zum Anlass, in Audits Lizenzgebühren für sämtliche installierte Cluster eines vCenters einzufordern, was die Kosten in die Höhe treibt. Verschärft wird das Vorhaben auch dadurch, dass sich die veränderte Lizenzierungs-Praxis auch auf weitere vCenter durch gespiegeltes Storage erstrecken kann.
Im Zweifel für mehr Lizenzen
Grund für diese Regelung ist, dass Oracle VMware als Soft-Partitioning bewertet, so dass alle Server im Cluster beziehungsweise im vCenter (je nach VMware-Version) dieser Einordnung unterliegen. Weil die Verschiebung von Maschinen über Cluster-Grenzen hinweg innerhalb eines vCenters aber häufig nur mit Programmiereingriffen möglich ist, hätte Oracle mit etwas Wohlwollen diese Installationen auch nach der günstigeren Hard-Partitioning-Lizenzierung bewerten können, die - ursprünglich für den Betrieb auf Server-Partitionen vorgesehen - eigentlich immer dann zur Anwendung kommt, wenn manuelle Eingriffe erforderlich sind.
Um eine ausufernde Oracle-Lizenzierung zu vermeiden und sie nur auf wirklich betroffene Cluster zu begrenzen, rät Paege dazu, die Umgebung so zu konfigurieren, dass in einem vCenter nur Oracle-Produkte und in einem (oder mehreren) weiteren vCenter nur Lösungen andere Hersteller laufen. Wer absolut sicher gehen will sollte sogar die Storages voneinander trennen.
Kritik an intransparenter Kommunikation
Wann welche Lizenzierung greift, ist intransparent, beispielsweise unterliegt Oracles eigene Virtualisierungs-Lösung der Hard-Partitioning-Lizenzierung. Im Falle der VMware-Kunden hat sich Oracle für den aus Kundensicht teureren Weg entschieden.
Die DOAG sucht nun das Gespräch mit Oracle. Ob der Konzern seine Praxis ändert, ist ungewiss, doch die Anwendervertreter sind zuversichtlich, sich Gehör zu verschaffen und "zumindest bei den Verantwortlichen ein Bewusstsein für das Problem zu schaffen", kündigte Paege an. Verwunderlich ist beispielsweise, dass die Lizenzierung wie schon in der Vergangenheit weder schriftlich niedergelegt, noch offen kommuniziert wird. Erkennbar werden die zugrunde liegenden Regeln manchmal erst mit dem Audit der Software.
VMware 6.0 - folgt die nächste böse Überraschung
Eine Diskussion mit den Oracle-Experten ist auch deshalb wichtig, weil schon das nächste Streitthema erkennbar ist. VMware hat angekündigt, in der Version 6.0 die Laufzeit-Verschiebung von virtuellen Maschinen auch über vCenter-Grenzen hinweg zu ermöglichen. Gemäß der bisherigen Oracle-Logik müssten dann ein Anwenderunternehmen sämtliche vCenter lizenzieren, unabhängig davon, ob es tatsächlich Oracle-Software über Center-Grenzen hinaus verschiebt.
Es ist vor allem die schlechte Kommunikation, die Oracle angelastet wird. Das Vermitteln der neuen Lizenzierung-Regeln überlässt der Konzern seinen Partnern - oder eben der DOAG. Wenig verwunderlich ist daher, dass die Kunden mit dem Informationsfluss äußerst unzufrieden sind, wie eine Umfrage der non-Profit-Organisation The Campaign for Clear Licensing unter 100 Anwenderunternehmen zeigt. Auf die Frage "Sind die Audit-Anforderungen klar und leicht zu handhaben?", kreuzten 88 Prozent ablehnende Antworten an. Gar 92 Prozent sprachen Oracle eine klare und aufrichtige Kommunikation ab.
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- Lizenzmanagement im Datenbankumfeld
Moderne Datenbanklösungen werden heute tief in Virtualisierungs-, Hochverfügbarkeits- und Cloud Umgebungen unterschiedlicher Hersteller integriert. Eine zyklische Analyse des Lizenzbestandes bietet in diesem Fall wertvolle Informationen, wie sich der Bedarf über einen längeren Zeitraum entwickelt. Die notwendigen Schritte am Beispiel einer Oracle Lizenzanalyse sind: - 1. Ermittlung der Hardwarekenndaten ...
... aus dem Configuration Management. - 2. Bestimmung der Softwarekenndaten basierend ...
... auf einem Analyse-Tool-Set. - 3. Ermittlung der Lizenzkenndaten ...
... basierend auf den Oracle Vertragsunterlagen des Kunden unter Einbezug der Informationen aus der Oracle Installed Base, dem OLSA – Oracle License and Service Agreement, den Supportverträgen und weiteren lizenzrelevanten Dokumenten wie z. B. SIG – Software Investment Guide. - 4. Vergleich des Ist-Zustandes ...
... (Hardware- und Software-Kenndaten) mit dem Soll-Zustand (Lizenzkenndaten). - 5. Evaluierung der Konsequenzen ...
... aus der Planung. - 6. Abschlussbericht mit Bewertungen, Empfehlungen, ...
... Angebotsgegenüberstellungen und möglichen Massnahmen.