Nachdem letzte Woche die Appliance „Sun ZFS Storage“ angekündigt wurde, folgt jetzt die „Sun ZFS Backup“.
von Matthias Sternkopf (Computerwoche-Redakteur)
Die Sun ZFS Backup Appliance ist eine integrierte Backup-Lösung für Engineered Systems von Oracle. Dazu zählen die „Exadata Database Machine“, die „Exalogic Elastic Cloud“ und das „Super-
Cluster T4-4“.
Naturgemäß lobt das Marketing die neue Lösung in den höchsten Tönen. So soll die Backup-Appliance eine bis zu viermal schnellere Restore-Leistung bieten als „EMC Data Domain“ und vergleichbare Modelle von Netapp. Auch der Backup-Durchsatz soll Rekorde brechen und die schnellsten bekannten Wiederherstellungsraten unter Standard-Storage-Systemen für die Datensicherung auf Oracle Engineered Systems bieten. Bei einem Voll-Backup schiebt die Appliance bis zu 20 TB pro Stunde in das System, bei der Datenwiederherstellung soll eine Geschwindigkeit von bis zu 9,4 TB erreicht werden. Der hohe Backup-Durchsatz soll dabei auf eindeutigen Daten basieren und dadurch keine zusätzlichen Software- oder Hardwareressourcen auf dem Hauptrechner benötigen.
Die Appliance wurde in erster Linie darauf optimiert Entwicklung und Tests auf Oracle-Datenbanken mit „Hybrid Columnar Compression“ (HCC) zu ermöglichen. So sollen laut dem Unternehmen die Storage-Systeme von Oracle, einschließlich der neuen Backup-Appliance, als einzige in der Lage sein, mit HCC-komprimierten Datenbankkopien vollen Systembetrieb zu gewährleisten und zusätzlich die Kopien zu klonen.
- Die schlimmsten Backup-Irrtümer
Backup-Konzepte basieren häufig auf groben Irrtümern, speziell in puncto Compliance. Dieser Beitrag nennt die sieben schlimmsten Fehler. - Irrtum 1: Backup und Archivierung sind das Gleiche.
Backup und Archivierung dienen unterschiedlichen Zwecken: Ein Backup beugt dem Datenverlust vor, sorgt im Ernstfall für die schnelle Wiederherstellung eines Zustands von Daten und Applikationen zu einem definierten Zeitpunkt. Das Backup dient somit der Geschäftskontinuität. Die Archivierung stellt dagegen eine langfristige Speicherung von relevanten Geschäftsdokumenten sicher. - Irrtum 2: Backup ist freiwillig.
Betriebe, die ohne Backup-Konzepte agieren, leben gefährlich. Sie machen sich per se damit zwar nicht strafbar, weil die Datensicherungsspiegelung im deutschen Strafgesetzbuch nicht verankert ist. Daraus jedoch die Schlussfolgerung abzuleiten, dass ein Backup freiwillig sei und mit Compliance nichts zu tun habe, wäre fatal. Ein Unternehmen, das geschäftskritische Daten verliert, hat in der Regel schlechte Prognosen. Diesem Risiko sollte es sich daher nicht fahrlässig aussetzen. - Irrtum 3: Backup für persönliche Rechner ist verboten.
Jede Firma darf auch lokale Festplatten der Mitarbeiter-PCs und so genannte persönliche Laufwerke in die Datensicherung einbinden, wenn dort für den Arbeitgeber relevante Geschäftsdateien gespeichert werden. Wenn es sich um steuerlich relevante Dokumente handelt, ist es sogar die Pflicht des Unternehmens, auch die persönlichen Datenträger per Backup zu erfassen. Bereits seit 2002 haben die Finanzbehörden das Recht, auch auf lokale Festplatten zuzugreifen. Von diesen Regelungen sind jedoch Ordner ausgenommen, die deutlich als "privat" gekennzeichnet sind. Betriebe sollten also eine Richtlinie einführen, dass persönliche Dateien und Dokumente nur in einem entsprechend deutlich gekennzeichneten Verzeichnis gespeichert werden. - Irrtum 4: Gelöscht ist nicht gelöscht.
Das Backup speichert Systemzustände und damit Daten grundsätzlich nur für kurze Zeit. Je nach Backup-Konzept handelt es sich meist um einen Tag oder wenige Wochen, das ist jedem Geschäftsführer beziehungsweise verantwortlichem Unternehmer selbst überlassen. Die Faustregel beim Backup lautet: Was auf dem Quellsystem gelöscht wird, wird zeitnah auch im Backup gelöscht. Ausnahmen können bei Backup-Software und Backup-Appliances jedoch recht leicht konfiguriert werden. - Irrtum 5: Backup geht nur mit Tapes.
Würden Gesetze und sonstige Regelungen enge technische Vorgaben machen, würden sie in unseren Tagen schnell veralten. Backup-Tapes waren über Jahre das Standardmedium für Backups. Derzeit werden sie im Rahmen verschiedener Backup-Lösungen häufig durch eine Speicherung auf Festplatten in dedizierten Appliances abgelöst, ergänzt durch zusätzliche Spiegelungen in der Cloud. Ein wesentlicher technischer Vorteil ist die kürzere Backup-Zeit, weil die Appliance nach dem ersten Voll-Backup nur noch das "Delta", also den Unterschied zum vorangegangen Stadium, speichert. - Irrtum 6: Das Backup darf nicht in die Cloud.
Es kommt auf die Art der Daten an, um zu bestimmen, wo sie gespeichert werden dürfen. Grundsätzlich ist gegen die preislich attraktive Backup-Speicherung in der Cloud nichts einzuwenden. Allerdings ist bei einer Speicherung personenbezogener Backup-Daten vorgeschrieben, dass der Cloud-Betreiber die Informationen innerhalb der EU lagert. Die Einhaltung deutscher Gesetze und EU-Datenschutzrichtlinien muss zusätzlich vertraglich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt werden. Der Zugriff von nicht befugten Personen auf die Daten muss über Verschlüsselungen oder Zugriffssperren verhindert werden. - Irrtum 7: Backup-Outsourcing entbindet von der Haftung.
Wer einen Dienstleister mit dem Backup beauftragt, ist viele Sorgen los. Aber nicht alle. Anbieter mit einem Gesamtpaket aus Software, Hardware und Services sichern die Daten nicht nur, sondern prüfen auch ihre Vollständigkeit und Integrität. Auch in rechtlichen Belangen lässt sich viel an einen Dritten auslagern. Doch in welchem Umfang ein Dienstleister haftet, wenn durch ein mangelhaftes Backup ein Schaden entsteht, muss im Vertrag genau geregelt werden. Denn die übergeordnete Haftung liegt nach wie vor beim Geschäftsführer des Auftraggebers.
Snapshots von HCC-komprimierten Tabellen sollen auf diese Art und Weise ohne Dekomprimierungs-Overhead geklont werden können und seien damit für Tests, Entwicklung, Qualitätssicherung, Reporting oder zusätzlichen Datenschutz einsetzbar. Eine Preisangabe zur Sun ZFS Backup wollte Oracle noch nicht machen.
(Computerwoche / rb)