Gericht

Neues iPhone statt generalüberholtes im Garantiefall

Peter Müller ist der Ansicht, dass ein Apple täglich den Arzt erspart. Sei es iMac, Macbook, iPhone oder iPad, was anderes kommt nicht auf den Tisch oder in die Tasche. Seit 1998 beobachtet er die Szene rund um den Hersteller von hochwertigen IT-Produkten in Cupertino genau. Weil er schon so lange dabei ist, kennt er die Apple-Geschichte genau genug, um auch die Gegenwart des Mac-Herstellers kritisch und fair einordnen zu können. Ausgeschlafene Zeitgenossen kennen und schätzen seine Beiträge im Macwelt-Morgenmagazin, die die Leser werktags pünktlich um acht Uhr morgens in den nächsten Tag mit Apfel und ohne Doktor begleiten. Privat schlägt sein Herz für die Familie, den FC Bayern, sechs Saiten, Blues-Skalen und Triolen im Shuffle-Rhythmus.
Keine generalüberholten Geräte in Garantiefällen – das hat ein niederländisches Gericht entschieden.
Neu statt generalüberholt: Im Garantiefall muss Apple Kunden ein fabrikneues Gerät aushändigen.
Neu statt generalüberholt: Im Garantiefall muss Apple Kunden ein fabrikneues Gerät aushändigen.
Foto: Billion Photos - shutterstock.com

Im Garantiefall muss Apple den Kunden ein fabrikneues Gerät als Ersatz aushändigen und darf nicht auf wiederaufbereitete Geräte (refurbished) ausweichen, hat Berichten zufolge ein Gericht in den Niederlanden entschieden. Dabei dürfe Apple auch keine Produkte verwenden, die der Konzern als "remanufactured" ausgibt. Diese wären zwar gebraucht und wiederaufbereitet, unterliefen in diesem Prozess aber die strengen Prüfprozeduren, wie sie auf neue Geräte angewandt werden.

Klage hatte eine Kundin eingereicht, deren iPad Air 2 im Jahr 2015 vier Monate nach dem Kauf Wi-Fi-Probleme zeigte, die Apple nicht reparieren konnte. Anstatt über die Garantie ein neues Austauschgerät zu bekommen, hatte Apple nur ein überarbeitetes angeboten. Apple müsse zudem mit einer Strafe in Höhe von 100 Euro für jeden weiteren Tag rechnen, an dem die Kundin kein neues Ersatzgerät bekomme. (Macwelt)

Lesetipp: Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung

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