Wie die Europäische Kommission am Donnerstag mitteilte, sehen sie unter anderem Zielvorgaben für die Recyclingeffizienz vor.
So muss spätestens bis zum 31. Dezember 2025 eine Aufbereitung und Wiederverwendung von 75 Prozent des durchschnittlichen Gewichts von Blei-Säure-Batterien sichergestellt werden. Bei Lithium-Batterien sollen es 65 Prozent sein und bei Nickel-Cadmium-Batterien 80 Prozent. Noch strengere Vorgaben müssen dann bis Ende 2027 beziehungsweise bis Ende 2030 umgesetzt werden.
Zudem regelt die neue Batterienverordnung, dass Akkus in zahlreichen Geräten wie Handys und Laptops künftig von Verbrauchern selbst austauschbar sein müssen. Diese neue Vorgabe gilt ab dem 18. Februar 2027 und soll dazu beitragen, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern.
Hintergrund der neuen Regeln ist unter anderem die große Nachfrage nach Batterien wegen der Elektrifizierung des Verkehrs. Nach Angaben der EU-Kommission wird erwartet, dass die Nachfrage bis 2030 weltweit um das 14-fache steigen wird, wobei 17 Prozent dieser Nachfrage auf die EU entfallen könnten. Die jetzt in Kraft getretene Verordnung war auf Grundlage eines Vorschlags der Kommission erarbeitet und im Juli von den EU-Staaten final beschlossen worden. (dpa/rw)