Welche US-Behörde auf Durchsuchung der Daten geklagt hatte, ist nicht bekannt weil geheim. Die New Yorker Richterin Loretta Preska hatte jedenfalls zunächst entschieden, es handele sich bei den gewünschten Daten um "business records" und nicht um private Kommunikation. Diese Entscheidung war allerdings gleich ausgesetzt worden, um Microsoft Gelegenheit für eine Berufung zu geben.
Die hat der Konzern gestern beim Berufungsgericht Court of Appeals in the Second Circuit in Manhattan eingereicht. Das 74-seitige Dokument kann man bei "Digital Constitution" nachlesen (PDF-Link). In einem begleitenden Blogpost stellt Microsoft-Chefjurist Brad Smith die (eher rhetorische) Frage, wie die US-Regierung wohl reagieren würde, wenn die Deutsche Bank auf Anfrage einer deutschen Stadtpolizei das Schließfach eines Reporters der "New York Times" bei ihrer Filiale in New York mit einem Generalschlüssel öffnen, durchwühlen und die gewünschten Briefe - private Korrespondenz, keine Geschäftsunterlagen - nach Deutschland faxen würde.
Aktuell stehe die US-Regierung auf dem Standpunkt, als E-Mail versandte Korrespondenz verwandle sich in (rechtlich schwächer geschützte) Geschäftsunterlagen eines Cloud-Anbieters. Smith argumentiert für Microsoft stattdessen dahingehend, dass auch E-Mails unter das in US-Verfassung zugesicherte Briefgeheimnis fallen sollten: "Effektiv bedroht das DOJ die Möglichkeit von Menschen rund um die Welt, sich auf den Schutz ihrer Privatsphäre durch ihre eigenen Regierungen und Gesetze zu verlassen", warnt der Chefjustiziar.
Auch die EU-Kommission habe gegen das frühere Preska-Urteil bereits protestiert und darauf hingewiesen, dass damit zwischen der EU und den USA vereinbarte formale Verfahren umgangen würden und möglicherweise gegen internationales Recht verstoßen werde, so Smith weiter. Das bemühte US-Gesetz Electronic Communications Privacy Act (ECPA) habe der US-Kongress auch ausdrücklich als rein national verabschiedet.