Lenovo Channel Kick-off 2024

Lenovo nennt Details zum Patentstreit mit InterDigital

Peter Marwan lotet kontinuierlich aus, welche Chancen neue Technologien in den Bereichen IT-Security, Cloud, Netzwerk und Rechenzentren dem ITK-Channel bieten. Themen rund um Einhaltung von Richtlinien und Gesetzen bei der Nutzung der neuen Angebote durch Reseller oder Kunden greift er ebenfalls gerne auf. Da durch die Entwicklung der vergangenen Jahre lukrative Nischen für europäische Anbieter entstanden sind, die im IT-Channel noch wenig bekannt sind, gilt ihnen ein besonderes Augenmerk.
Zum Auftakt des Channel Kick-off 2024 ordnete Mirco Krebs, Vice President und Managing Director für die DACH-Region bei Lenovo, die Bedeutung des Rechtsstreits mit InterDigital und das vom Landgericht München erlassene Verkaufsverbot für Motorola-Smartphones und Lenovo-Notebooks mit WWAN ein.
Mirco Krebs, Vice President und Managing Director für die DACH-Region bei Lenovo, nimmt auf der Partnerkonferenz in Stuttgart Stellung zum Verkaufsverbot bestimmter Lenovo- und Motorola-Produkte.
Mirco Krebs, Vice President und Managing Director für die DACH-Region bei Lenovo, nimmt auf der Partnerkonferenz in Stuttgart Stellung zum Verkaufsverbot bestimmter Lenovo- und Motorola-Produkte.
Foto: Lenovo

Es gibt bessere Themen um eine Partnerveranstaltung zu eröffnen, als die Stellungnahme zu einem Rechtsstreit. Aber sie war notwendig. Denn bereits bei der Ankunft der rund 400 Partner in den "Wagenhallen" in Stuttgart zum Channel Kick-off 2024 wurde Mirco Krebs, Vice President und Managing Director für die DACH-Region bei Lenovo, nahezu von jedem auf die kürzlich bekannt gewordene Entscheidung des Landgerichts München im Patentstreit mit InterDigital angesprochen.

Krebs schickte voraus, dass Lenovo geistiges Eigentum respektiere und fördere. Schließlich beschäftige man weltweit selbst 12.000 Entwickler. Auch die melden immer wieder Patente an, für die Nutzungsrechte im Rahmen von Lizenzen vergeben werden. Dabei achte man darauf, dass dies zu "fairen und nicht diskriminierenden Bedingungen" geschehe.

Krebst betonte, das Lenovo die Entscheidung des Münchner Gerichts natürlich respektiere und alles unternehme, um ihr nachzukommen. Allerdings werde man ihr auch widersprechen. Denn Lenovo empfindet die Lizenzbedingungen von InterDigital weder als fair noch als nicht-diskriminierend.

Betroffen seien alle Motorola-Smartphones und Notebooks sowie andere Geräte, die die von InterDigital beanspruchte, bei WWAN genutzte Technologie verwenden. Das sind Geräte, die Mobilfunk unterstützen. Laptops, die nur WLAN unterstützen, sind also nicht betroffen. Sie können also auch durch Lenovo wie gewohnt auf den Markt gebracht werden.

Krebs wies auch darauf hin, dass solche Verfahren weltweit recht üblich sind. "Mit uns hat es jetzt eben wieder mal einen Großen getroffen", bedauert er. Der Manager kritisiert aber auch die deutschen rechtlichen Gepflogenheiten. Während in vielen anderen Ländern als Ergebnis solcher Verfahren die zu zahlenden Lizenzgebühren festgesetzt werden, stelle das Gericht in Deutschland zunächst nur fest, dass Lizenzgebühren bezahlt werden müssen und verhänge bis zu einer Einigung ein Verkaufsverbot.

Zwischen den Zeilen ließ Krebs durchblicken, dass manche Unternehmen das durchaus ausnutzen, um zu pokern. Oder anders gesagt: Dass Lenovo zwar bereit ist, angemessene Lizenzgebühren zu bezahlen, sich aber nicht erpressen lassen will.

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