Nach vielen Jahren der "2-Klassen-Gesetzgebung" stellt der Gesetzentwurf die rechtliche Gleichbehandlung aller geschäftsmäßigen WLAN-Zugangsanbieter sicher. Mit dem neuen Gesetz können zum Beispiel Hotels, Cafés und Unternehmen, aber auch Kommunen und Bibliotheken WLAN Hotspots anbieten, ohne für etwaige Rechtsverletzungen ihrer Nutzer zu haften. Bislang war dieses Haftungsprivileg den etablierten Providern vorbehalten.
Dies ist ein Meilenstein für die weitere Digitalisierung unseres Landes, das bei WLAN Hotspots im internationalen Vergleich weit hinterherhinkt.
Das Haftungsprivileg ist an klare Bedingungen geknüpft: Einerseits müssen die WLANs so abgesichert sein, dass nicht jeder unkontrolliert zugreifen kann, und andererseits müssen Nutzer explizit einwilligen, keine Rechtsverstöße im Netz zu begehen.
Damit hat das Wirtschaftsministerium einen sinnvollen, pragmatischen Kompromiss gefunden. Die rechtliche Gleichstellung alternativer Zugangsanbieter mit Providern wird dafür sorgen, dass sich das Hotspot-Angebot in Deutschland schnell vermehrt. Durch die Bedingungen wiederum ist sichergestellt, dass potentiellem Missbrauch und Rechtsverletzungen nicht unkontrolliert Tür und Tor geöffnet wird.
Selbst Privatleute profitieren vom ausgeweiteten Haftungsprivileg. Allerdings nur, wenn sie zusätzlich sicherstellen, dass sie die Nutzer ihres Zugangs namentlich benennen können. Zum Beispiel Freunde oder Verwandte, die den Internet-Zugang mit nutzen.
Dass der Gesetzgeber hier noch striktere Vorgaben macht, ist nachvollziehbar. Denn die potentiellen Missbrauchsmöglichkeiten über ungeschützte WLANs im privaten Raum sind viel größer als an öffentlichen Orten wie Cafés oder der Stadtbibliothek, wo es viele Zeugen gibt.
Für die Freifunker bedeutet das allerdings im Zweifelsfall das Aus. Ihr Modell fußt ja gerade darauf, dass sie ihre privaten Netze öffnen und allen zur Verfügung stellen. Damit würden sie dann die Bedingungen des Gesetzgebers nicht erfüllen. (rw)
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