Elektronikschrott

Dell startet neue Umwelt-Initiative

27.05.2009
Dell unterbindet als erster großer PC-Hersteller den Export nicht funktionsfähiger Elektronikgeräte und -teile in Entwicklungsländer. Damit geht das Unternehmen sogar einen Schritt weiter als die Vereinbarungen der Basler Konvention.

In der Basler Konvention ist die Kontrolle des grenzüberschreitenden Transports gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung geregelt. Dabei wird der Export von Elektronikschrott abhängig von Material- oder chemischer Zusammensetzung untersagt. Dell weitet im Unterschied dazu jetzt die Definition von Elektronikschrott auf alle nicht funktionsfähigen Teile und Geräte aus - unabhängig von der jeweiligen Materialzusammensetzung. Durch die strikte Kontrolle und Zertifizierung der Funktionsfähigkeit will Dell einen entscheidenden Beitrag leisten, um das unerlaubte Deponieren von Elektronikschrott in Entwicklungsländern zu verhindern.

Die neue Initiative soll Ausdruck von Dells langjährigem Engagement im Umweltschutz und verantwortungsvollen Umgang mit gefährlichem Elektronikschrott sein. Das Unternehmen erlaubt keinen Export von Elektronikschrott einschließlich nicht funktionsfähiger Elektronikgeräte und -teile aus Ländern der OECD oder EU in Entwicklungsländer - weder direkt noch über Drittstaaten.

Die Dell-Definition von Elektronikschrott umfasst jedoch keine Materialien, die die Basler Konvention als ungefährlich eingestuft hat. Außerdem bezieht sie sich nicht auf Komponenten, die dem Hersteller im Rahmen der Garantie zurückgegeben werden, und Materialien, die in der Fertigung eingesetzt werden.

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