Die Anbieter von Breitband-Internetanschlüssen schrieben ihren Kunden bislang vor, welche Router sie zur Einwahl ins Netz benutzen müssen. Sie definierten die Geräte einfach als Teil ihres Netzes, über das allein sie verfügen dürfen. Das neue Gesetz definiert nun aber die Anschlussdose an der Wand als "Netzabschlusspunkt" und lässt damit den Kunden die freie Wahl, welchen Router sie benutzen möchten.
Damit können Internet-Provider in Deutschland ihre Kunden nicht länger vorschreiben, welche Hardware sie bei der Einwahl ins Netz verwenden müssen. Widerstand gegen die Neuregelung regt sich im Bundesrat, weil mehrere Kabelnetzbetreiber wie UnityMedia die Reform ablehnen. Die Länderkammer kann das Gesetz allerdings nicht stoppen, sondern allenfalls verzögern. (dpa/rw)
Damit ist auch die Forderung des Lancom-Geschäftsführes, den Router-Zwang abzuschaffen, erfüllt. (rw)