Gesetzentwurf an Ausschüsse

Bundestag bringt Abschaffung des Routerzwangs auf den Weg

15.10.2015
Internet-Provider in Deutschland sollen ihre Kunden nicht länger zwingen können, bei der Einwahl ins Netz eine bestimmte Hardware zu verwenden.

Das sieht ein Gesetzentwurf der schwarz-roten Regierungskoalition (PDF-Link) vor, der am Donnerstag im Bundestag ohne eine öffentliche Aussprache an die zuständigen Ausschüsse überwiesen wurde. Mit der Abschaffung des sogenannten Routerzwangs setzen die Regierungsparteien ein Versprechen aus der Koalitionsvereinbarung um.

Bislang können Anbieter von Breitband-Internetanschlüssen ihren Kunden vorschreiben, welche Router diese zur Einwahl ins Netz benutzen sollen. Die Begründung der Anbieter war rechtlich nur schwer anzugreifen: Die Provider definierten die Geräte einfach als Teil ihres Netzes, über das allein sie verfügen dürfen. Mit der Gesetzesänderung wird nun die Anschlussdose an der Wand als "Netzabschlusspunkt" definiert. Außerdem müssen die Anbieter ihren Kunden die technischen Zugangsdaten mitteilen, damit diese ihre selbst angeschafften Geräte auch für den Internet-Anschluss einrichten können. (dpa/tc)

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