Jetzt ist es amtlich: Einheitliche Ladekabel für mobile Geräte werden zum Jahresende auch in Deutschland Pflicht. Nachdem Ende Oktober 2023 das Bundeskabinett, Mitte März dann der Bundestag und bereits im Oktober 2022 das EU-Parlament entsprechenden Regelungen zugestimmt hatte, nahmen die dafür erforderlichen Änderungen am Funkanlagengesetz jetzt auch die letzte Hürde im Bundesrat. Damit setzt Deutschland die EU-Richtlinie 2022/2380 um.
Für das Aufladen von Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörer, Tablets, E-Reader und Navigationsgeräte wird USB-C damit Ende 2024 zum Standard. Ab 2026 gilt die Regelung auch für Laptops. Die technische Vereinheitlichung soll Verbraucher finanziell entlasten und zur Vermeidung von Elektroschrott beitragen.
Laut Bundeswirtschaftsministerium fallen bisher pro Jahr durch unterschiedliche Ladegeräte rund 11.000 Tonnen Elektroschrott an. 2020 wurden in der EU von Verbrauchern rund 420 Millionen elektronische Geräte gekauft. Oft ist im Lieferumfang ein Ladegerät enthalten. Im Durchschnitt besitzen Verbraucher derzeit drei Ladegeräte, von denen sie aber nur zwei regelmäßig nutzen.
Kauf auch ohne Ladegeräte möglich
Die Vereinheitlichung der Ladegeräte hat zur Folge, dass die unter die Regelung für einheitliche Ladekabel fallenden Geräte künftig auch ohne Ladenetzteil verkauft werden können. Allerdings muss auf den Verpackungen anhand von Piktogrammen eindeutig zu erkennen sein, ob im Lieferumfang des Geräts ein Netzteil enthalten ist oder nicht.