Gilt ab 2026 auch für Notebooks

Bundesrat winkt einheitliche Ladekabel durch

Peter Marwan lotet kontinuierlich aus, welche Chancen neue Technologien in den Bereichen IT-Security, Cloud, Netzwerk und Rechenzentren dem ITK-Channel bieten. Themen rund um Einhaltung von Richtlinien und Gesetzen bei der Nutzung der neuen Angebote durch Reseller oder Kunden greift er ebenfalls gerne auf. Da durch die Entwicklung der vergangenen Jahre lukrative Nischen für europäische Anbieter entstanden sind, die im IT-Channel noch wenig bekannt sind, gilt ihnen ein besonderes Augenmerk.
Zum Jahresende 2024 werden einheitliche Ladekabel (USB-C) für Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörer, Tablets, E-Reader, Navigationsgeräte und mobile Spielkonsolen Pflicht. Laptops folgen 2026.
Ende 2024 ist es mit der Vielfalt bei Ladekabeln für neue mobile Geräte zu Ende.
Ende 2024 ist es mit der Vielfalt bei Ladekabeln für neue mobile Geräte zu Ende.
Foto: Shutterstock.com/Claire Adams

Jetzt ist es amtlich: Einheitliche Ladekabel für mobile Geräte werden zum Jahresende auch in Deutschland Pflicht. Nachdem Ende Oktober 2023 das Bundeskabinett, Mitte März dann der Bundestag und bereits im Oktober 2022 das EU-Parlament entsprechenden Regelungen zugestimmt hatte, nahmen die dafür erforderlichen Änderungen am Funkanlagengesetz jetzt auch die letzte Hürde im Bundesrat. Damit setzt Deutschland die EU-Richtlinie 2022/2380 um.

Für das Aufladen von Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörer, Tablets, E-Reader und Navigationsgeräte wird USB-C damit Ende 2024 zum Standard. Ab 2026 gilt die Regelung auch für Laptops. Die technische Vereinheitlichung soll Verbraucher finanziell entlasten und zur Vermeidung von Elektroschrott beitragen.

Laut Bundeswirtschaftsministerium fallen bisher pro Jahr durch unterschiedliche Ladegeräte rund 11.000 Tonnen Elektroschrott an. 2020 wurden in der EU von Verbrauchern rund 420 Millionen elektronische Geräte gekauft. Oft ist im Lieferumfang ein Ladegerät enthalten. Im Durchschnitt besitzen Verbraucher derzeit drei Ladegeräte, von denen sie aber nur zwei regelmäßig nutzen.

Kauf auch ohne Ladegeräte möglich

Die Vereinheitlichung der Ladegeräte hat zur Folge, dass die unter die Regelung für einheitliche Ladekabel fallenden Geräte künftig auch ohne Ladenetzteil verkauft werden können. Allerdings muss auf den Verpackungen anhand von Piktogrammen eindeutig zu erkennen sein, ob im Lieferumfang des Geräts ein Netzteil enthalten ist oder nicht.

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