Der derzeit heftig kritisierte Elektronische Entgeltnachweis (Elena) ist einem Großteil der deutschen Arbeitnehmer unbekannt. Das ergab eine Umfrage, die im Zeitraum 10. bis 17. März 2010 im Auftrag von Sage durch die Forschungsgruppe Wahlen abgehalten wurde. Demnach kennen 40 Prozent der deutschen Arbeitnehmer die Elektronische Meldepflicht für Lohn- und Gehaltsdaten Elena nicht. Die Mehrheit (56 Prozent) wurde nicht über die Weitergabe ihrer Lohn- und Gehaltsdaten informiert.
Aufgrund eines am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Gesetzes müssen Arbeitgeber monatlich die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten elektronisch an Zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung in Würzburg übermitteln. Datenschützer kritisieren dieses Vorgehen. Sie sehen sich vor allem durch die zentrale Speicherung von Arbeits-, Krankheits- oder Urlaubstagen sowie Abmahnungen in ihren Grundrechten verletzt. Mit Elena sollen bis 2012 die papiergebundenen Bescheinigungen der Arbeitgeber (rund 60 Millionen pro Jahr) durch einen elektronischen Entgeltnachweis ersetzt und so die Bürokratiekosten sowie der Verwaltungsaufwand massiv gesenkt werden.
Sage-Geschäftsführer Peter Dewald meint dazu: "Die Ergebnisse unserer repräsentativen Umfrage zeigen, dass sich ein Großteil der Unternehmen und Mitarbeiter noch nicht ausreichend mit Elena beschäftigt hat: So wurde die Mehrzahl der abhängig Beschäftigten in Deutschland nicht von ihren Arbeitgebern über die Weitergabe ihrer Daten informiert. Dies sowie die Tatsache, dass vier von zehn Beschäftigten überhaupt noch nichts von dem Gesetz gehört haben, zeigt, dass es hier noch massiven Aufklärungsbedarf gibt", so Dewald.
Im Sage-Informationsportal zeigt der Hersteller, was Elena konkret für mittelständische Unternehmen bedeutet und wie sie sich als Arbeitgeber darauf vorbereiten könnten. Dort findet sich auch ein kostenloser Leitfaden, der das Elena-Verfahren in der Grundidee und in dem praktischen Ablauf erklärt. Darin enthalten ist ein Muster-Anschreiben, mit dem Arbeitgeber ihren Mitarbeitern das Elena-Verfahren erklären können. Darüber hinaus steht dort ein Online-Schnellcheck zur Verfügung, mit dem Arbeitgeber ihren Kenntnisstand zu Elena überprüfen und verbessern dürfen. (rw)
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