Pelikan hat gegen die Brother-Gebrauchsmuster für die Patronen LC 980 und LC 1100 Löschungsanträge beim Deutschen Patent- und Markenamt in München eingereicht. Das Landgericht in Düsseldorf hatte einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung seitens Brother stattgegeben.
Dabei handelt es sich um Gebrauchsmuster die auf Merkmale einer durch einen Erfassungsabschnitt bewirkten Signalfolge (DE 20 2005 021 768.9) und einer beweglichen Abdeckung (DE 20 2008 017 531.3) einer Tintenpatrone gerichtet sind. Im Fall der beweglichen Abdeckung entschied das Gericht in Düsseldorf zugunsten Pelikans, im Fall der Signalfolge zugunsten des Druckerherstellers.
Pelikan ist hingegen der Auffassung, dass "den Gebrauchsmustern weder eine technische Neuerung noch eine erfinderische Tätigkeit zu Grunde liegt". Man sei zuversichtlich, dass die beiden Gebrauchsmuster gelöscht oder zumindest wesentlich eingeschränkt werden.
Die von Brother beanstandeten Patronenmodelle werden laut Pelikan bereits in einer veränderten Ausführung hergestellt. (awe)