Kaum ist der eine Rechtsstreit abgeschlossen, trifft sich Brother wieder mit Pelikan und Geha vor Gericht. Dieses Mal betrifft es die Patronenmodelle LC 980 und LC 1100, die in einer Vielzahl von Brother-Tintenstrahlgeräten Anwendung finden. Der japanische Druckerhersteller ist der Auffassung, dass die von Pelikan und Geha vertriebenen kompatiblen Patronen "Schutzrechte, die in Deutschland am 12. November 2009 registriert wurden, verletzen".
Man habe Pelikan und Geha darauf hingewiesen, doch Pelikan und Geha seien jedoch der Meinung gewesen, dass die kompatiblen Tintenpatronen nicht verletzen und dass die Schutzrechte nicht rechtsbeständig sind, heißt es in einer Brother-Mitteilung.
Brother hat daraufhin im Dezember 2009 eine einstweilige Verfügung beantragt, die nun am 2. Februar 2010 vom Düsseldorfer Landgericht erlassen wurde. (awe)