Das Landgericht Düsseldorf hat in zwei Hauptsacheverfahren im Tintenstreit zwischen Brother auf der einen sowie Pelikan und German Hardcopy auf der anderen Seite zugunsten des Druckerherstellers entschieden. Mittlerweile gehört die German Hardcopy AG, die kompatibles Verbrauchsmaterial unter dem Label "Geha" vertreibt, zum Pelikan-Konzern.
Der Rechtsstreit zwischen den Parteien schwelt schon länger. Bereits im September 2008 hatte Brother eine einstweilige Verfügung erwirkt, die im Mai 2009 bestätigt worden ist. Der Druckerhersteller macht für sein Verbrauchsmaterial Gebrausmusterschutz geltend und fühlt durch Anbieter von kompatiblen Patronen sein geistiges Eigentum verletzt. Allerdings handelte es sich nur um die Patronenmodelle "LC 970" und "LC 1000". In zwei weiteren Fällen folgte das Gericht damals der Argumentation der Beklagten.
Pelikan und German Hardcopy wollten sich aber nicht mit einstweiligen Verfügungen abfinden. Laut Pelikan sind die von Brother angemeldeten Gebrauchsmuster für die Tintenpatronen "LC 1000" und "LC 790" weder eine technische Neuerung noch eine erfinderische Tätigkeit. Nach Auffassung des Supplies-Spezialisten handelt es sich um "Gebrauchsmustern, die auf eine bestimmte Ausführung von Haltenuten bzw. auf triviale geometrische Merkmale der Tintenstandsanzeige gerichtet sind". Die Beklagen haben die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Landgerichts Rechtmittel einzulegen. Bisher wollte Pelikan jedoch noch kein Statement dazu abgeben.
Brother fühlt sich nun durch das Urteil in der Vorgehensweise gegen Anbieter alternativer Verbrauchmaterialien bestätigt. "Wir werden weiterhin energisch die Verwendung von Original Brother-Verbrauchsartikeln propagieren und fördern, um eine optimale Leistung aller Brother-Produkte sicherzustellen", heißt es in einer Mitteilung des Herstellers. Man werde weiterhin die erforderlichen Schritte gegen eine unrechtmäßige Nutzung des geistigen Eigentums unternehmen. (awe)
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