Systemhaus aus Regenstauf

Massenabmahner gewinnt vor Gericht

Ronald Wiltscheck widmet sich bei ChannelPartner schwerpunktmäßig den Themen Software, KI, Security und IoT. Außerdem treibt er das Event-Geschäft bei IDG voran. Er hat Physik an der Technischen Universität München studiert und am Max-Planck-Institut für Biochemie promoviert. Im Internet ist er bereits seit 1989 unterwegs.
Viele Systemhäuser wandten sich im Spätsommer 2012 an die Redaktion ChannelPartner, weil sie von einem Regenstaufer "Systemhaus" wegen fehlender Facebook-Impressen abgemahnt wurden. Einige von ihnen wollten sich das nicht gefallen lassen und klagten gegen diese Abmahnpraxis vor dem Landgericht Regensburg.
Neuer Name: Laut Unternehmensregister heißt die ehemalige Binary Services GmbH nun Revolutive Systems GmbH.
Neuer Name: Laut Unternehmensregister heißt die ehemalige Binary Services GmbH nun Revolutive Systems GmbH.

Viele Systemhäuser wandten sich im Spätsommer 2012 an die Redaktion ChannelPartner, weil sie von einem Regensburger "Systemhaus" wegen fehlender Facebook.-Impressen abgemahnt wurden. Einige der Abgemahnten wollten sich das nicht gefallen lassen und klagten gegen diese Abmahnpraxis vor dem Landgericht Regensburg. Nun hat diese Rechtsinstanz in der Sache entschieden: Die Klage der Abmahnopfer wurde abgewiesen.

Das verkündet das Unternehmen, das im Spätsommer 2012 mehr als 180 Abmahnungen innerhalb einer Woche verschickt hatte, auf der eigenen Website. Die früher unter dem Namen "Binary Services" und nun als "Revolutive Systems" agierende GmbH, berichtet au der eigenen Homepage von einer "erfolgreichen Klage gegen Rechtsverletzer auf Facebook".

Rechtsanwalt Arno Lampmann kommentiert dieses Urteil in seinem Blog auf www.lhr-law.de folgender Maßen: "Massenabmahnungen sind nicht unbedingt rechtsmissbräuchlich". Seiner Auffassung nach, ist "ein solch massenhaftes Vorgehen dem Ruf der Anwaltschaft im Allgemeinen und der Abmahnung, als außergerichtliches Instrument der Streitbeilegung im besonderen, nicht zuträglich". Laut Lampmann ist das Urteil des Landgerichts Regensburg fehlerhaft:

"Die Entscheidung enthält einige Fehler. So ist zum Beispiel der Verbotstenor nicht an der konkreten Verletzungsform orientiert und erschöpft sich in der Wiedergabe der gesetzlichen Vorschrift. Schon aus diesem Grund dürfte die Verurteilung in der zweiten Instanz keinen Bestand haben."

So sieht Lampmann auch keinen Anlass, der Aufforderung des Prozessbevollmächtigten der Revolutive Systems GmbH Folge zu leisten, der zur Folge er ein Abmahnschreiben der binary services, an dem er die 17 Anzeichen einer Massenabmahnung illustriert hatte, aus seinem Internetauftritt entfernen sollte. (rw)

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