Aufarbeitung der Insolvenz schreitet fort

Vermögen des Getgoods-Gründers wird beschlagnahmt



Matthias Hell ist Experte in Sachen E-Commerce und Retail sowie  Buchautor. Er veröffentlicht regelmäßig Beiträge in renommierten Handelsmagazinen und E-Commerce-Blogs. Zuletzt erschien seine Buchveröffentlichung "Local Heroes 2.0 – Neues von den digitalen Vorreitern im Einzelhandel".
Auf Antrag einer Anlegervereinigung hat das Landgericht Frankfurt/Oder die Beschlagnahme des Vermögens von Getgoods-Gründer Markus Rockstädt-Mies angeordnet. Damit schreitet die Aufarbeitung der Insolvenz voran, jedoch gibt es inzwischen ein ganzes Bündel an Klagen.

Rund zehn Monate nach der Insolvenz des Online-Händlers Getgoods.de AG haben die 1. Zivilkammer und die 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt an der Oder in insgesamt drei Fällen den dinglichen Arrest in das gesamte Vermögen des Gründers und ehemaligen Vorstands des Unternehmens Markus Rockstädt-Mies angeordnet. Ein "dinglicher Arrest" ist die juristische Bezeichnung für eine Unternehmensbeschlagnahme, mit der z.B. in einem Insolvenzverfahren die Vollstreckung der Forderung der Anleger sichergestellt werden soll. Nicht zu verwechseln ist dieses Rechtsinstrument mit einem "persönlichen Arrest", der zum Einsatz kommt, wenn z.B. ein Schuldner Vermögensbestandteile im Ausland beiseiteschaffen will. Die Bewegungsfreiheit von Getgoods-Gründer Rockstädt-Mies ist im Rahmen der Aufarbeitung der Insolvenzsache weiterhin gegeben.

Nach einer Aufsehen erregenden Wachstums-Story meldete GetGoods im November 2013 Insolvenz an.
Nach einer Aufsehen erregenden Wachstums-Story meldete GetGoods im November 2013 Insolvenz an.
Foto: GetGoods

Allerdings laufen weitere Arrestanträge von Zeichnern der Getgoods-Mittelstandsanleihe, die durch die Insolvenz geschädigt wurden. Das teilt der Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (BSZ) in einer Pressemitteilung mit. Der Verein tritt in Insolvenzangelegenheiten auf den Plan, versucht geprellte Anleger zu Bündeln und lässt deren Interessen durch geeignete Fachanwälte vertreten. Im Fall von Getgoods ist das der Berliner Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Walter Späth. Trotz dem "sozialen" Namen ist die Arbeit des BSZ allerdings nicht ganz uneigennützig: Für den Beitritt zu einer Interessengemeinschaft geschädigter Anleger erhebt der Verein in der Regel eine "Schutzgebühr".

Neben den Arrestanträgen hat der vom BSZ beauftragte Fachanwalt zudem vor kurzem auch erste Schadensersatzklagen für die Anleger gegen den ehemaligen Vorstand der Getgoods.de AG vor dem Landgericht Frankfurt/Oder eingereicht. Wie der Verein mitteilt, hätten sich Anhaltspunkte für sogenannte Prospekthaftungsansprüche ergeben, da die Anleger im Getgoods-Verkaufsprospekt nach Ansicht von Anwalt Walter Späth nicht über alle wesentlichen relevanten Punkte informiert worden seien.

Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt weiter

Die von dem Berliner Fachanwalt eingereichten Klagen sind dabei nur Teil eines ganzen Klagebündels gegen den Getgoods-Gründer. Bereits kurz nach der Insolvenz hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder nach einer Anzeige des TK-Distributors Brightstar wegen eines angeblich unerlaubten Verkaufs von Waren in Millionenhöhe Ermittlungen aufgenommen. Zudem startete die Staatsanwaltschaft Potsdam im Gefolge der Insolvenz Ermittlungen wegen des Verdachts auf Insiderhandel.

"Dinglicher Arrest": Das Vermögen von Markus Rockstädt-Mies soll für die Vollstreckung der Forderung der Anleger herhalten.
"Dinglicher Arrest": Das Vermögen von Markus Rockstädt-Mies soll für die Vollstreckung der Forderung der Anleger herhalten.
Foto: GetGoods

Inzwischen wurden diese Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft Potsdam gebündelt. Wie ChannelPartner vom Sprecher der Staatsanwalt erfuhr, laufen dort noch weitere Verfahren, die teils von geprellten Anlegern eingeleitet wurden, aber auch von Kunden, die nach der Insolvenz leer ausgingen. Derzeit laufen gerade Zeugenvernehmungen in verschiedenen Angelegenheiten, wann es zu einer Entscheidung über mögliche Anlageerhebungen kommt, kann die Ermittlungsbehörde noch nicht sagen.

Nicht nur für die Opfer der Getgoods-Insolvenz, auch für Conrad Electronics und dessen Unternehmenstochter Get-it Quick dürfte die sich hinziehende Aufarbeitung der Getgoods-Pleite eine Belastung darstellen - wird der Onlineshop, der bereits seit Dezember 2013 zum Beteiligungsgeflecht der Conrad-Gruppe gehört, damit doch weiterhin mit der Insolvenz in Verbindung gebracht. Dabei hat sich Getgoods unter der Leitung des Get-it Quick-Geschäftführers Volker Oschkinat stabilisiert und rangierte mit dem Schwester-Shop Home of Hardware (HOH) sogar auf Platz 30 des diesjährigen Onlineshop-Umsatzrankings von EHI und Statista.

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