Überwachung

Spionage am Arbeitsplatz - Ist das erlaubt?

Arne Arnold arbeitet seit über 15 Jahren bei der PC-WELT als Redakteur in den Bereichen Software und Internet. Sein Schwerpunkt liegt auf dem Thema Sicherheit für Endanwender bei PC und Mobil-Geräten.
In der Arbeit kurz die privaten E-Mails checken oder bei Facebook reinschauen: Ist das überhaupt erlaubt? Und darf der Chef meine PC-Arbeit überwachen? Wir geben Antworten auf die technischen und rechtlichen Fragen zum Thema Arbeitsplatz-PC.
Wir geben ein paar Beispiele, was PC-Überwachungstools alles können.
Wir geben ein paar Beispiele, was PC-Überwachungstools alles können.
Foto: Who is Danny - shutterstock.com

Sie haben in der Arbeit eben eine Aufgabe abgeschlossen. Das ist für viele ein guter Zeitpunkt, um ganz kurz mal online die Kinokarten für den Abend zu reservieren oder News zum aktuellen Sport-Event zu checken. Im Idealfall besteht dabei ein gutes, vertrauensvolles Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Über die private Nutzung des Firmenrechners gibt es zudem eine genaue Absprache, die in einer Betriebsvereinbarung schriftlich vorliegt. Tatsächlich sind solche Idealfälle eher selten. Darum möchten wir in diesem Beitrag das Thema private PC-Nutzung am Arbeitsplatz und Arbeitnehmer-Überwachung beleuchten. Die wichtigsten rechtlichen Fragen klären wir im Kasten unten. Den technischen Möglichkeiten gehen wir hier auf den Grund.

Welche PC-Überwachung ist rein technisch möglich?

Es existiert eine große Anzahl an Überwachungsprogrammen für den Arbeitsplatz- PC. Denn die weitreichende Überwachung der Arbeitnehmer ist etwa in den USA vollkommen legal. Die Programme heißen Time Doctor, Vericlock oder Activtrak. Einen Überblick über zehn dieser Tools finden Sie hier. Hier einige Beispiele, was diese PC-Überwachungstools alles können:

Sie erstellen in regelmäßigen Abständen Screenshots. Neben einem zeitlichen Auslöser für Screenshots fungieren auch der Start bestimmter Programme oder der Aufruf bestimmter Websites als Auslöser für Screenshots. Das betrifft etwa den Start von Chat-Tools oder den Aufruf von sozialen Medien. Die Überwachungstools legen Protokolle über die besuchten Webseiten an und notieren, wie lange der Nutzer jeweils auf einer Seite verweilt.

Sie überwachen die Eingabe in Suchmaschinen ebenso wie Veränderungen an der Ordnerstruktur. Sie legen Protokolle über die Nutzungsdauer der aufgerufenen Programme an. Sie überprüfen den Inhalt von angeschlossenen USB-Sticks. Sie suchen nach Schlüsselwörtern in Mails und lösen anschließend eine Meldung aus. Sie speichern sämtliche Tastatureingaben und noch einiges mehr.

Welche PC-Überwachung ist tatsächlich erlaubt?

Eine derart umfassende Überwachung wie sie oben beschrieben wird, ist in Deutschland als permanente Überwachung grundsätzlich nicht erlaubt. Das hat unter anderem ein Urteil vom Bundesarbeitsgericht im Juli 2017 bestätigt. In dem verhandelten Fall ging es um die Überwachung eines Arbeitnehmers mithilfe eines Keyloggers, über dessen Einsatz er vorher nicht informiert wurde (Aktenzeichen 2 AZR 681/16). Nur im Einzelfall, wenn ausreichende Gründe vorliegen, kann eine genaue Überwachung für eine begrenzte Zeit legal sein.

Eine teilweise Rechnerüberwachung einzelner oder aller Mitarbeiter ist möglich, wenn das vorher mit den Angestellten abgesprochen wurde und der Betriebsrat dem zugestimmt hat. Welche reguläre PC-Überwachung in Ihrer Firma stattfindet, darf also kein Geheimnis sein. Sind Ihnen bislang keine PC-Überwachungsmaßnahmen bekannt, fragen Sie im Zweifelsfall aber noch mal nach. Vielleicht haben Sie einer Überwachung zugestimmt, als Sie Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarung unterschrieben haben.

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