Trotz richterlicher Anordnungen und laufender Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin vertreibt der Web-Shop www.softwarebilliger.de laut Angaben von Microsoft gefälschte Datenträger.
Gerichtsvollzieher und Beamte des Landeskriminalamts Berlin hatten bereits bei der ehemaligen Betreiberin des Web-Shops www.softwarebilliger.de im August 2011 mehrere Tausend Datenträger gefälschter Microsoft Windows-Betriebssysteme sichergestellt.
Aber auch die neuen Betreiberin von www.softwarebilliger.de, die Tyr Holding GmbH, soll laut Microsoft, weiterhin gefälschte Datenträger, verkaufen. Gegenüber der BZ räumte Elmar Ewaldt, Geschäftsführer der Tyr Holding GmbH aus Berlin, den Rechtsstreit mit Microsoft ein. Er widersprach aber der Darstellung des Softwareherstellers, das Portal www.softwarebilliger.de würde wissentlich gefälschte Software in Verlauf bringen. Dennoch, Microsoft warnt weiterhin vor dem Kauf von Software auf www.softwarebilliger.de. Kunden des Webshops, die unsicher sind, ob sie Fälschungen erworben haben, bietet Microsoft an, ihre Computerprogramme auf Echtheit zu überprüfen.
Bereits 2011 sei man aufgrund diverser Einsendungen darauf aufmerksam geworden, dass über www.softwarebilliger.de gefälschte Datenträger des Betriebssystems Microsoft Windows 7 verkauft wurden, erklärte der Hersteller. Microsoft erwirkte darauf hin beim Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung (Az.: 2-06 O 390/11) gegen die damalige Betreiberin des Webshops , die newsXL GmbH, und stellte Strafantrag gegen ihren Geschäftsführer. Bei einer Durchsuchung des Lagers der damaligen Betreiberin, die newsXL GmbH in Berlin, haben im August 2011 Beamte des Landeskriminalamts Berlin neben originalen Datenträgern rund 17.000, laut Microsoft gefälschte, Datenträger mit Microsoft-Computerprogrammen sichergestellt.
Verkauf von Fälschungen geht weiter
Eine Woche nach der ersten Durchsuchung habe softwarebilliger.de erneut einen gefälschten Datenträger mit dem Computerprogramm "Microsoft Windows XP" vertrieben, so Microsofts Vorwurf. Verkäufer war aber nicht mehr die ursprüngliche Betreiberin der Seite, sondern die Tyr Holding GmbH, die den Webshop www.softwarebilliger.de übernommen hatte und bis heute betreibt. Daraufhin erwirkte Microsoft gegen die die Tyr Holding GmbH ebenfalls eine einstweilige Verfügung (LG Frankfurt, Beschluss vom 28.10.2011, Az.: 2-03 O 474/11) und stellte einen weiteren Strafantrag. Auch bei der Zustellung der zweiten einstweiligen Verfügung wurden 73 DVDs mit dem Programm "Microsoft Windows XP" sichergestellt. All dies hielt die neue Betreibergesellschaft, die Tyr Holding nicht davon ab, auch nach der Zustellung der zweiten einstweiligen Verfügung, mehrfach gefälschte Datenträger mit Microsoft Computerprogrammen zu vertreiben, so Microsoft.
Rechtsmittel blieben bislang erfolglos
Gegen die erste einstweilige Verfügung haben die ursprüngliche Betreiberin der Website www.softwarebilliger.de sowie deren Geschäftsführer bislang erfolglos Rechtsmittel eingelegt. So wurde die erste einstweilige Verfügung gegen die Firma durch das Urteil des Landgericht Frankfurt vom 21.09.2011 bestätigt (Az.: 2-06 O 390/11). Über die dagegen eingelegte Berufung wurde noch nicht entschieden. Im Strafverfahren gegen den Geschäftsführer bestätigten zudem das Amtsgericht Tiergarten sowie das Landgericht Berlin in höherer Instanz den Beschluss der Beschlagnahme durch das Landeskriminalamt. Auch die neue Betreiberin hat gegen die sie betreffende einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt. Bisher besteht die einstweilige Verfügung weiter.
Microsoft bietet grundsätzlich allen Kunden an, die Computerprogramme des Unternehmens erworben haben, diese kostenlos auf Echtheit überprüfen zu lassen. Hierzu müssen der Datenträger, sämtliche Unterlagen über den Erwerb und eine eidesstattliche Versicherung über den Erwerbsvorgang beigefügt werden. Genaue Informationen erhalten Kunden unter www.microsoft.de/pid. Der Hersteller empfiehlt Kunden, die über www.softwarebilliger.de Microsoft Produkte erworben haben, diese von Microsoft auf ihre Echtheit überprüfen zu lassen.(rb)