Unfall im Homeoffice: Heizung explodiert – Berufsgenossenschaft muss zahlen

Wer sich im Homeoffice bei der Temperaturregelung durch einen technischen Defekt an der Heizungsanlage verletzt, ist nach einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts gesetzlich unfallversichert.

Wer sich im Homeoffice bei der Temperaturregelung durch einen technischen Defekt an der Heizungsanlage verletzt, ist nach einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts gesetzlich unfallversichert.

Foto: Skylines - shutterstock.com

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