Am 1.4.2010 ist die sogenannte "Novelle I" des Bundesdatenschutzgesetzes ("BDSG") in Kraft getreten. Lesen Sie in diesem Beitrag, was sich geändert hat und auf was Unternehmen künftig achten müssen.
Was ändert sich durch die BDSG Novelle I zum 1.4.2010?
Die BDSG-Novelle I enthält Neuregelungen zur automatisierten Einzelentscheidung. Daneben wurde die Zulässigkeit von Scoring-Verfahren geregelt. Die Auskunftsansprüche der Betroffenen wurden erweitert.
Problem: steigende Anonymität des Geschäftsverkehrs im Internet
Gerade im Geschäftsverkehr über das Internet wird mangels eines direkten Gegenübers zunehmend auf ein sogenanntes "Scoring-Verfahren" zurückgegriffen, um die Bonität von Käufern zu bestimmen. Ein Scoring-Verfahren ist ein mathematisch-statistisches Verfahren zur Wahrscheinlichkeitsberechnung. Nach diesem kann berechnet werden, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Person ein bestimmtes Verhalten wieder zeigt (im konkreten Fall: Welches Zahlungsverhalten ist zu erwarten?).
Die beim Scoring-Verfahren verwendeten Daten sind durch den Betroffenen jedoch nur schwierig auf Richtigkeit zu überprüfen und dementsprechend ein Risiko. Letztlich können sie - wenn beispielsweise ein wichtiger Kreditvertrag aufgrund eines falsch berechneten Scoring-Wertes abgelehnt wird - sogar über die wirtschaftliche Existenz des Kunden entscheiden. Deswegen besteht ein Bedürfnis, dass der Betroffene fehlerhafte Daten korrigieren bzw. Missverständnisse aufklären kann.