Steuererklärung: Kilometerschummeln wird bestraft

Wer bei seiner Einkommenssteuererklärung mehr Kilometer für den Fahrweg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz angibt, begeht Steuerhinterziehung!

Wer bei seiner Einkommenssteuererklärung mehr Kilometer für den Fahrweg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz angibt, begeht Steuerhinterziehung!

Foto: Helene Souza / pixelio.de

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