Treuhandstiftung als fortschrittliche und flexible Lösung für den Mittelstand

23.01.2007
Von Fiala 

Treuhandstiftung oder rechtsfähige Stiftung

Die rechtsfähige Stiftung ist eigenständiger Träger von Rechten und Pflichten. Zur Gründung der Stiftung als juristische Person sind zwei Vorgänge notwendig: das Stiftungsgeschäft und die staatliche Genehmigung. Mit der Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes erlangt die Stiftung die Rechtsfähigkeit. Danach wird rechtsfähige Stiftung von dieser Behörde beaufsichtigt. Im Gegensatz zur rechtsfähigen Stiftung benötigt die Treuhandstiftung keine eigene Organisation. Die treuhänderische Verwaltung wird durch eine juristische Person wahrgenommen, die normalerweise aufgrund eines geschossenen Treuhandvertrages und der Satzung nach außen vertritt.

Die gemeinnützige Treuhandstiftung bedarf im Gegensatz zur rechtsfähigen Stiftung nur der Prüfung bezüglich der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt. So wird die rechtsfähige Stiftung in Deutschland gleich von zwei Behörden überwacht: dem Finanzamt und der Stiftungsaufsichtsbehörde.

Die treuhänderische, auch unselbständige Stiftung genannt, ist gerade für den Mittelständler die flexiblere und gleichzeitig die ältere Grundform der Stiftung. Treuhandstiftungen haben eine mehr als tausend Jahre umfassende Geschichte in Deutschland.

Treuhandstiftungen können recht schnell errichtet werden. Innerhalb von einem Monat kann die Gründung erfolgen, in Ausnahmefällen in wenigen Tagen. Die damit verbundene Zuerkennung der vorläufigen Gemeinnützigkeit hängt vom Arbeitsaufkommen des zuständigen Finanzamtes ab.

Zieht man einen Vergleich zwischen rechtsfähiger und treuhändischer Stiftung, so wird in den meisten Fällen die treuhänderische Stiftung aufgrund folgender Vorteile vorgezogen:
- langwierige behördliche Genehmigungsverfahren entfallen,
- eine staatliche Aufsicht über die laufende Stiftungstätigkeit ist nicht gegeben;
dafür bestehen Kontrollmechanismen durch die Finanzbehörde und durch Stiftungsgremien, die der Stifter selbst bestimmen kann
- der Kapitalzu- und abfluss kann vom Stifter flexibler geregelt werden,

je nach Einnahmesituation des Stifters
- es ergeben sich Kostenvorteile sowohl bei der Gründung als auch beim laufenden Betrieb der Stiftung
- die Satzung einer treuhänderischen Stiftung kann, im Gegensatz zur rechtsfähigen Stiftung, ohne Schwierigkeiten den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden
- die gesamte Administration der Stiftung kann der Stifter auf den Stiftungsträger übertragen und sich auf die Erfüllung des Stiftungszwecks konzentrieren

Trotz der zahlreichen Vorteile, die die Treuhandstiftung gegenüber der rechtsfähigen Stiftung hat, gibt es hierzu wenige Berater, die die Vorteile dieser Rechtsform in kompetenter Weise Stiftern unterbreiten können und die regelmäßige Errichtung von Treuhandstiftungen im In- und im Ausland begleiten.

Grenzüberschreitende Stiftungskonstruktionen lassen sich nur mit Expertenteams verwirklichen, die auch Erfahrung in der praktischen Umsetzung haben.

Zu einer qualifizierten Beratung bezüglich der Treuhandstiftung gehört unter anderem interdisziplinäres Denken, da neben dem Zivilrecht, das Steuerrecht in einer besonderen berücksichtigt werden muss.

Nur wer sich mit beiden Rechtsformen aktiv auseinandergesetzt hat, kann beurteilen, in welchen Fällen die Treuhandstiftung für den Stifter als vorteilhaft erscheint. Weitere Info: www.fiala.de, www.stiftungsfoerderung.de

Der Autor: Dr. Johannes Fiala, Senior-Partner von Fiala, Freisleben & Weber, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, Patenanwalt, Mediator, München (mf)

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