Aufwändige Kampagnen sollen Händler schützen
Der legale Fach- und Einzelhandel ist dadurch in Bedrängnis geraten. Dennoch: Letztlich wird sich nur der seriöse Handel am Markt durchsetzen. Dafür sorgen die aufwändigen Rechtsverfolgungskampagnen der Hersteller, die in den vergangenen Jahren mit Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden wie auch der Rechtsprechung gegen solche "Produktveränderungen" vorgegangen sind. Langfristig wird nur der Softwarehändler vertrauensvolle Kundenbeziehungen aufbauen können, der legale Produkte verkauft. Denn die zuvor beschriebene wunderbare Vervielfältigung von Nutzungsrechten stellt eine besonders dreiste Form von Betrug am Kunden dar: Der Endkunde, der solche Produkte erwirbt, ist "angeschmiert", denn ein Recht zur Vervielfältigung erhält er tatsächlich nicht. Er erwirbt für viel Geld ein rechtliches "Nullum" (nichts). Dass dies rechtswidrig ist, bestätigt mittlerweile eine Vielzahl von obergerichtlichen Entscheidungen. Für den Einsatz auf seinem PC braucht der Endnutzer eine urheberrechtliche Nutzungsbefugnis. Diese erhält er durch den Erwerb eines solchen Einzelbestandteiles gerade nicht, was das Landgericht Frankfurt für den Vertrieb von CoA-Stickern bereits im Jahre 2001 bestätigte.