Temposünder und Dicht-Auffahrer aufgepasst

Strafzettel aus dem Ausland - was tun?



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Nicht mit Schuldprinzip vereinbar

Dies deswegen, weil die Halterhaftung nicht mit dem in Deutschland geltenden sog. Schuldprinzip zu vereinbaren ist, so Jakobson.

Bußgelder und Strafgelder aus dem EU-Ausland sollten im Ergebnis ernst genommen werden, weil deren Vollstreckung in Deutschland nunmehr prinzipiell möglich ist. Ob - und wenn ja -, wie man sich gegen solche Bescheide in Deutschland wehren kann, sollten Betroffene unbedingt von einem fachkundigen Rechtsanwalt klären lassen. Ansonsten droht möglicherweise eine kostenintensive Vollstreckung von "Knöllchen" aus dem EU-Ausland am Wohnort des Betroffenen, die bei rechtzeitiger Beratung ggfs. hätten verhindert werden können.

Jakobson rät, dies zu beachten und in allen Zweifelsfällen unbedingt rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf den VdVKA - Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte e. V. - www.vdvka.de - verweist.

Weitere Informationen und Kontakt:

Bertil Jakobson, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Strafrecht, Mitglied des VdVKA - Verband Deutscher VerkehrsrechtsAnwälte e. V. und Vizepräsident des VdSRV Verband deutscher StrafrechtsAnwälte und Strafverteidiger e. V., Kastell 1, 47441 Moers, Tel.: 02841 9980188, E-Mail: info@kanzlei-jakobson.de, Internet: www.kanzlei-jakobson.de

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